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Rechtstipp
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Ratgeber
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Aber auch Spenden können als Sonderausgaben abgesetzt werden. Bereits seit dem Jahr 2009 besteht die Möglichkeit im Rahmen der Spendenbegünstigung mildtätigen Organisationen Spenden im Ausmaß von maximal 10,0 Prozent des Vorjahreseinkommens zukommen zu lassen. Ab 1. Jänner 2012 können Sie auch spendenbegünstigt an Umweltschutz- und Tierschutzorganisationen sowie an die freiwilligen Feuerwehren spenden. Die spendenbegünstigten Organisationen müssen sich zuvor beim Finanzamt registrieren lassen. Auf der Webseite des Finanzministeriums können Sie jederzeit überprüfen, welche Organisationen zur Zeit spendenbegünstigt sind.
Übrigens sind von wenigen Ausnahmen abgesehen Kultureinrichtungen nicht von der Spendenbegünstigung erfasst. Offensichtlich haben die Tierliebhaber in Österreich mehr Gewicht als die Kulturliebhaber. Zum Glück kommen aber auch die Kinderliebhaber nicht zu kurz. Betreuungskosten für Kinder bis zum zehnten Lebensjahr sind bis zu einem Betrag von 2.300 Euro pro Kind und Jahr als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar. Die Betreuung muss in einer Kinderbetreuungseinrichtung oder durch pädagogisch qualifiziertes Personal erfolgen.
Achtung: Arbeitnehmerveranlagungen können bis zu fünf Jahre rückwirkend durchgeführt werden. Für das Jahr 2007 läuft am 31.12.2012 die Frist ab!