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Sonderausgabe und KESt-Vorteil
 
08.04.2010

Sonderausgabe und KESt-Vorteil Steuer sparen mit Wohnbauanleihen

Von Erwin J. Frasl
Anleger, die die steuerlichen Vorteile von Wohnbauanleihen nützen wollen, müssen ihr Geld mindestens zehn Jahre lang binden.
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Wohnbauanleihen sind steuerlich begünstigt. Die Verwendung der Gelder ist gesetzlich genau geregelt, so die Raiffeisenbanken.

Die Anleihenerlöse dürfen ausschließlich für Zwecke des Wohnbaus bzw. für Sanierungsmaßnahmen verwendet werden - als Kredite für Miet- und Genossenschaftswohnungen, Eigenheime und Reihenhäuser, aber auch etwa für den Erwerb von Grundstücken zur Errichtung von Wohnbauten, für Maßnahmen der Stadt- und Dorferneuerung und für Sanierungen.
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Laufzeit und Zinsen

Die Laufzeiten von Wohnbauanleihen sind durchaus unterschiedlich - sie betragen aber mindestens zehn Jahre. Für fix verzinste Wohnbauanleihen gilt der Zinssatz für die gesamte Laufzeit. Bei variabel verzinsten Wohnbauanleihen werden die Zinssätze gemäß den Anleihebedingungen monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich angepasst und gelten für die jeweilige Zinsperiode.

Erfreulich für Anleger, die in Wohnbauanleihen investierten: Diese Anleihen sind bis zu vier Prozent von der 25-prozentigen Kapitalertragsteuer (KESt) befreit. Der weitere Vorteil: Die Kosten für den Kauf von Wohnbauanleihen gelten ebenso wie Ausgaben, die der Schaffung eigenen Wohnraums dienen, als Sonderausgaben. Diese Sonderausgaben können Anleger von der Steuer absetzen. Für alle Sonderausgaben zusammen gibt es einen Höchstbetrag von 2.920 Euro - für Alleinverdiener gilt der doppelter Betrag. Von diesem Höchstbetrag wird ein Viertel, das heißt 730 Euro (1.460 Euro bei Alleinverdienern) als steuermindernd anerkannt.

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