Die jüngst in Italien eingeleitete große Steueramnestie war dermaßen erfolgreich, dass die Frist innerhalb derer man das bisher nicht deklarierte Finanzvermögen erklären kann, verlängert wurde. Rund 100 Milliarden Euro wurden eingesammelt und der italienische Staat konnte sich über rund fünf Milliarden Euro zusätzliche Einnahmen aufgrund einer 5-prozentigen „Pauschalabgeltung“ freuen.
Vielfach wird eingewendet, dass eine derartige „Belohnung“ für Steuerhinterzieher durch eine Amnestie aus ethischer Sicht zu hinterfragen sei – der ehrliche Steuerzahler wird auf diese Weise „bestraft“! Aufgrund dieser Bedenken scheiterte auch ein für 2005 beabsichtigtes Pauschalabgabegesetz.
Ein häufig eingewendetes Argument gegen das italienische Steueramnestie-Modell, wonach vor allem Mafiagelder im großen Stil legalisiert wurden, wird wohl bei uns in Österreich kaum Bedeutung haben.
Österreichs Steuerflüchtige hätten ja auch grundsätzlich die Möglichkeit, ihr Kapitalvermögen derzeit nach Österreich zurückzubringen und „endbesteuert“ (KEST) zu veranlagen und abzuwarten: Nach sieben Jahren tritt für hinterzogene Abgaben die Bemessungsverjährung ein, nach zehn Jahren die absolute Verjährung.
Eine Steueramnestie hätte nebst dem positiven volkswirtschaftlichen Aspekt auch die Chance, vielen Steuersündern einen neuen steuergerechten Anfang zu ermöglichen.
Mag. Hans Hammerschmied
... ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Wien, Seniorpartner der Hammerschmied Hohenegger & Partner Wirtschaftsprüfungs GmbH. Er ist Landesvizepräsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder Wien sowie Fachautor diverser Publikationen im Zusammenhang mit BASEL II und RATING.