Dezember-Pension ab 31.12.2009 auf Ihrem Kontoauszug
Auf Grund einer neuen EU-Richtlinie wurde das Zahlungsdienstegesetz beschlossen, welches besagt, dass Zahlungseingänge erst am vom Auftraggeber vorgeschriebenen Wertstellungstag (Valuta) am Kundenkonto ausgewiesen werden dürfen. Daher wird die Dezember-Pension ab 31.12.2009 auf den Kontoauszügen ersichtlich sein.
Täglich fälliges Geld
Tops und Flops bei den Zinsen
Null-Zinsen wegen Zinsgleitklauseln
Die Opferrolle vermeiden
Bundesschätze
4,2 Prozent für zehn Jahre
Mit Verordnung vom 30. November 2009 wurde eine Pensionserhöhung ab Jänner 2010 beschlossen, die im Detail so aussieht: Pensionen bis zu einem Bruttobetrag von 2.466 Euro werden um 1,5 Prozent erhöht. Pensionen ab einem Bruttobetrag von 2.466,01 Euro werden um den Fixbetrag von 36,99 Euro angehoben.
So sieht Ausgleichszulage aus
Die Richtsätze für die Berechnung der Ausgleichszulage werden ebenfalls ab Jänner 2010 um 1,5 Prozent angehoben. Der Richtsatz für alleinstehende Personen (Einzelrichtsatz) beträgt
ab 1.1.2010 783,99 Euro. Der Richtsatz für Ehepaare im gemeinsamen Haushalt
(Familienrichtsatz) beträgt ab 1.1.2010 1.175,45 Euro.
Fälligkeit für dieJänner-Pension
Alle Personen, die eine Pension von der Pensionsversicherungsanstalt beziehen, erhalten ab Mitte Jänner eine Verständigung über die Pensionserhöhung sowie eine allgemeine Pensionsinformation. Die Anweisung der Jänner-Pension erfolgt mit Fälligkeit 1.2.2010.