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Null-Zinsen wegen Zinsgleitklauseln
 
26.11.2009

Null-Zinsen wegen Zinsgleitklauseln Die Opferrolle vermeiden

Von Erwin J. Frasl
Wenn Sie für Ihr Erspartes wegen einer Zinsgleitklausel fast keine Zinsen bekommen, dann gibt es jetzt gute Nachrichten für Sie.

Gehören Sie zu jenen Sparern, deren Zinsen sich auf Grund einer Zinsgleitklausel immer wieder ändern? Sie wissen das gar nicht? Dann sollten Sie gleich in Ihren Unterlagen nachsehen oder Ihren Bankberater anrufen und nachfragen. Wenn Sie zu den Bankkunden gehören, die ein Sparprodukt abgeschlossen haben, dessen Verzinsung sich mit einer Zinsgleitklausel immer wieder verändert, dann gibt es heute eine besonders nützliche Information auf Biallo.at für Sie.  

Denn Zinsgleitklauseln, die zu einem Entfall der Verzinsung führen, sind nicht zulässig und unwirksam. Diese Entscheidung hat der Oberste Gerichtshof im Rahmen einer vom Konsumentenschutzministerium beauftragten Klage gegen die Volkskreditbank in Linz gefällt.

Österreichs Banken verwenden für Sparbücher ohne fixe Zinsbindung sogenannte Zinsgleitklauseln, die den Zinssatz des Sparbuches oder der Sparcard an die Entwicklung eines bestimmten Indikators für dem Geldmarkt binden. Sehr oft ist das der sogenannte 3-Monats-Euribor. Der bei der Eröffnung des Sparbuches vereinbarte Zinssatz wird dann von der Bank in regelmäßigen Abständen automatisch jeweils um die Anzahl an Prozentpunkten geändert, um die sich der Indikator seit der letzten Anpassung geändert hat.

Theoretisch sogar Negativzinsen möglich

Sinken die Geldmarktzinsen stark, könnte es theoretisch sogar zu negativen Sparbuchzinsen kommen. So betrug ja der Wert des 3-Monats-Euribor im Oktober 2008 noch 5,11 Prozent; derzeit ist er auf 0,72 Prozent gefallen, wie das Konsumentenschutzministerium feststellt. Bei allen Sparbüchern, die im Oktober 2008 mit einem Zinssatz von weniger als
4,39 Prozent eröffnet wurden, ergäbe sich also derzeit eine negative Verzinsung, das heißt, Sie müssten einer Bank sogar Geld dafür bezahlen, dass diese Ihr Spargeld entgegen nimmt.


Um das zu verhindern, sehen die Zinsgleitklauseln immer auch eine Mindestverzinsung vor, die nicht unterschritten werden kann. Allerdings sind diese Mindestverzinsungen verschwindend gering. Bei den meisten Banken liegt die Mindestgrenze bei 0,125 Prozent; bei manchen Banken sogar bei 0,0625 Prozent oder sogar bei nur Null Prozent. Sehen Sie doch sicherheitshalber einmal in Ihren Bankunterlagen nach, wie das bei Ihrem täglich fälligem Sparkonto ist. Dann können Sie gleich erkennen, ob Sie Ihrer Bank mit Ihrem ersparten Geld quasi einen kostenlosen Kredit eingeräumt haben und Ihre Bank Ihr Spargeld von Ihnen fast oder sogar komplett kostenlos bekommt und es dann an einen Kreditnehmer weiter verleihen kann.

Diese Chancen können Sie nützen

Die jüngste Entscheidung des Obersten Gerichtshofes kann Sparern, die zu den Opfern derartiger Zinsgleitklauseln gehören natürlich ermutigen, ebenfalls rechtlich gegen derartige Klauseln in Ihren Sparbedingungen anzukämpfen.

Es gibt aber auch einfachere Möglichkeiten: Sparen sie dort, wo Sie deutlich höhere Zinsen für Ihr Erspartes bekommen. Wie der Geldanlage-Vergleich von Biallo.at zeigt, gibt es erfreulicherweise noch immer eine beachtliche Auswahl an Banken, die für täglich fälliges Geld bis zu 2,05 Prozent Zinsen pro Jahr bezahlen. Und das ist doch eine gute Nachricht. Sie müssen diese Möglichkeiten nur nützen. Die Chance dazu ist da.

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