Aber grundsätzlich muss ich Ihnen in diesem Punkt leider Recht geben. Die Betriebliche Kollektivversicherung – die es erst seit dem Jahre 2005 gibt – ist noch ein „unbekanntes Wesen“, dessen Qualitäten erst langsam erkannt werden.
Das Vertrauen der Menschen in ihre Altersvorsorge sehe ich deshalb jedoch nicht in Gefahr. Laut unserer Studie vertrauen Österreichs Jugendliche in Fragen der privaten Altersvorsorge weiterhin mehrheitlich ihrer Versicherung bzw. ihrer Bank.
Heinz Schuster ist seit 1.1.2009 Vertriebsvorstand der S-Versicherung für Österreich.
Schuster begann seine Finanzkarriere im Jahre 1971 im Rechnungsdienst der heutigen Erste Bank. Weitere Schlüsselfunktionen führten ihn in den Jahren bis 1980 unter anderem als Organisationsleiter in die S-Bausparkasse und später in der Funktion als Landesdirektor für Niederösterreich und Burgenland schließlich in die S-Versicherung. Hier ist Schuster seit 1989 Vertriebschefs mit Prokura. Mit 1. Jänner wurde der gelernten Versicherungsexperte Heinz Schuster zum Vorstand ernannt. Er ist 55 Jahre alt, verheiratet und hat zwei Töchter und einen Sohn.
Betriebliche Kollektivversicherung
Eine betriebliche Kollektivversicherung (BKV) wird vom Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer auf Grundlage einer Betriebsvereinbarung, eines Kollektivvertrages oder von Einzelvereinbarungen zwischen dem Arbeitgeber und den einzelnen Arbeitnehmern abgeschlossen. Der Arbeitgeber zahlt für seine Mitarbeiter Beiträge in die betriebliche Kollektivversicherung ein. Die Leistungen müssen entweder für alle Mitarbeiter oder für eine sachlich und betriebsbezogen abgegrenzte Gruppe von Arbeitnehmern erbracht werden. Der Arbeitnehmer kann zusätzlich bis zur Höhe der Arbeitgeberbeiträge Eigenbeiträge leisten und diese als Sonderausgaben geltend machen oder - unabhängig von der Höhe des Arbeitgeberbeitrages - Eigenbeiträge von jährlich maximal 1.000 Euro im Rahmen des § 108a EStG (prämienbegünstigte Pensionsvorsorge) in die BKV einzahlen..