Forderung der Grünen
Verbot für Null-Prozent-Werbung
Internetanbieter
Versteckte Preisangaben sind rechtswidrig
Problem der Irreführung durch "Gratisangebote"
Dahinter steht die Rechtsfrage, ob ein „Per-se-Verbot“ aus dem Anhang zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb auch noch zusätzlich auf seine Irreführungseignung zu prüfen sei oder nicht. In Ziffer 20 findet sich ein Verbot von Produktbeschreibungen wie „gratis“, „umsonst“ oder „kostenfrei“, für den Fall, dass der Beworbene weitere Kosten zu tragen hat. Das OLG Wien geht davon aus, dass der Gesetzgeber im Hinblick auf die große Anlockwirkung und Irreführungsgeneigtheit von „Gratisangeboten“ ein absolutes Verbot statuiert hat; das heisst selbst ein deutlicher Hinweis auf Zusatzkosten kann die Gesetzeswidrigkeit der Vorgangsweise nicht beseitigen.
„Es zeigt sich, dass der VKI die Einschränkung im Vergleichsangebot von Kika zu Recht nicht akzeptiert hat“, freut sich Mag. Ulrike Docekal, UWG-Expertin des VKI. Das Urteil ist aber nicht rechtskräftig. Die ordentliche Revision zum Obersten Gerichtshof (OGH) wurde zugelassen.