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Neue Prozessrunde des VKI mit AWD
 
07.06.2010

Neue Prozessrunde des VKI mit AWD Finanzgrab Immobilien

Von Erwin J. Frasl
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat nun auch rund um „Falschberatungen von AWD Beratern im Zusammenhang mit dem Verkauf von Kommanditbeteiligungen an Boden-Invest“ einen Musterprozess gegen den AWD angestrengt.
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Schon in den 1990er-Jahren haben AWD Berater mit dem Argument der „Sicherheit von Immobilien“ Bausparer zu riskanten Beteiligungen überredet und Schaden zugefügt. Nachdem bislang seitens des AWD in solchen Fällen – im Sinn einer „Rahmenvereinbarung“ mit dem Konsumentenschutzministerium und dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) aus dem Jahr 2005 – der Kapitalverlust der Anleger zum größten Teil abgedeckt wurde, „schaltet der AWD auch in diesen Fällen nunmehr auf stur“, so der VKI. Daher werden auch hier die Gerichte entscheiden müssen.


Seit 1993 wurden – insbesondere auch über den AWD – Kommanditbeteiligungen an der „Boden-Invest Beteiligungsgesellschaft mbH & CO“ vor allem auch an konservative Sparbuchsparer vermittelt. Bessere Zinsen (6,0 bis 8,0 Prozent) aber gleiche Sicherheit wie bei einem Bausparvertrag war das oft gehörte Verkaufsargument. Man war zehn bis zwölf Jahre gebunden und sollte danach das Kapital mit bester Rendite ausbezahlt bekommen. Vielfach wurde die Kommanditbeteiligung auch in Raten angespart. In einer Informationsbroschüre war laut VKI zu lesen:“Ihr Geld auf sicherem Terrain und ebenso sicher wird es sich vermehren“. Die Sicherheit von „Immobilien“ wurde betont, die Risken einer solchen Unternehmensbeteiligung vernachlässigt.

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Als diese Verträge ab 2003 abgeschichtet wurden, gab es für die Konsumenten ein böses Erwachen. Das Kapital war nicht mehr - sondern bis zu 25 Prozent weniger geworden. Der AWD verwies auf „riskante Veranlagungen“ des Produktherstellers und versuchte sich aus der Verantwortung zu verabschieden. Der VKI machte eine Sammelaktion und konnte Anfang 2005 für hunderte Kleinanleger mit dem AWD eine „Rahmenvereinbarung“ aushandeln – der AWD war zum Schadenersatz bereit. Bis vor wenigen Monaten konnten auch Nachzügler – über Vermittlung des VKI – mit dem AWD durchaus noch Vereinbarungen erzielen. Nun aber lehnt der AWD plötzlich bei der Produktvariante„Victor“ Schadenersatz ab.

„Die Beschwerden über AWD Beratungen aus den Neunzehnneunziger-Jahren erinnern uns
nur zu gut, an die Schilderungen jener 7000 Immofinanz-Geschädigten aus den letzten
Jahren. Doch wenn der AWD bei Boden-Invest noch zu seiner Verantwortung als
Finanzberater gestanden war, so hat man sich nun mit dem neuen Eigentümer Swiss Life LIFE offenbar davon verabschiedet. In Sachen Immofinanz laufen für 2.500 Geschädigte
Sammelklagen des VKI mit Unterstützung der FORIS AG gegen den AWD. Es geht um rund
40 Millionen Euro Streitwert. Doch auch bei den nun abgeschichteten Fällen aus der Ära Boden-Invest will der AWD von Verantwortung nichts mehr wissen. „Wir haben daher auch zu
diesen Fällen nunmehr einen Musterprozess eingeklagt,“ sagt Peter Kolba, Leiter des
Bereiches Recht im VKI.

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