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Neu- und Gebrauchtwagen
 
01.02.2011

Neu- und Gebrauchtwagen Gegen Reparaturkosten absichern

Von Erwin J. Frasl
Die Generali Versicherung bietet ab jetzt eine sogenannte Tip&Tat Reparaturkosten-Versicherung für Neu- und hochwertige Gebrauchtwagen mit Zulassung ab 1. Februar 2011 in Ergänzung einer Kasko-Versicherung an. Damit zahlt die Generali auch bei technischen Gebrechen eines Autos. Die monatliche Prämie für das Kasko-Zusatzpaket liegt zwischen 7 und 11 Euro.
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Generali-Vorstand Walter Kupec forciert Reparaturkosten-Versicherung
Ab sofort können Österreichs Autolenker ihr Auto auch gegen technische Reparaturen versichern lassen. Die Generali bringt die sogenannte „Tip&Tat Reparaturkosten-Versicherung“ als Zusatz in der Kasko-Versicherung auf den Markt.

Im Rahmen dieser Versicherung übernimmt die Generali die Kosten der Reparatur im Falle eines technischen Gebrechens bis zu 2.000 Euro pro Jahr. D.h. der Kunde muss insbesondere nach Ablauf der Hersteller- bzw. Händlergarantien die Reparatur für sein defektes Auto nicht mehr selbst bezahlen.


So lange schützen Herstellergarantie bzw. Gewährleistung

2010 wurden knapp 330.000 neue Autos zugelassen. Rund 90 Prozent davon haben eine zweijährige Herstellergarantie bzw. Gewährleistung, nur einige wenige bieten eine darüber hinausgehende Garantie. Daneben wechseln jährlich rund 795.000 Gebrauchtfahrzeuge den Besitzer. Ein wesentlicher Teil dieser Gebrauchtfahrzeuge wird privat gekauft, womit eine Gewährleistung gänzlich wegfällt.

„Für den Großteil der Neufahrzeuge ab einem Fahrzeugalter von zwei Jahren sowie für die meisten Gebrauchtwagen kann ein technisches Gebrechen ein ziemlich großes Loch in die Geldbörse reißen. Diese Kosten musste der Kunde bislang selbst tragen. Mit der Tip&Tat Reparaturkosten-Versicherung ist das Vergangenheit“, erklärt Generali-Vorstand Walter Kupec die neue Reparaturkosten-Versicherung. Zielgruppe sind alle Privatkunden, die ab 1.Februar einen Neu- oder hochwertigen Gebrauchtwagen erwerben und diesen vor unerwarteten bösen Überraschungen absichern wollen. Rund 30.000 Reparatur-Polizzen sollen heuer verkauft werden.

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Wofür der Versicherungsschutz gilt

Die Tip&Tat Reparaturkosten-Versicherung wird in Kombination mit der Kaskoversicherung inklusive Tip&Tat Baustein angeboten und übernimmt neben der Schadenorganisation auch die Kosten der Reparatur im Falle eines technischen Gebrechens bis zu 2.000 Euro pro Jahr. Die Prämie beläuft sich je nach gewähltem Selbstbehalt auf sieben bis elf Euro pro Monat.

Grundsätzlich sind alle technischen Gebrechen abgedeckt – ausgenommen sind Service- und Verschleißteilreparaturen oder Reparaturen aufgrund mechanischer Beschädigungen, die von einer Vollkaskoversicherung getragen werden würden. Bei Fahrzeugen mit noch aufrechten Garantie- bzw. Gewährleistungsansprüchen hilft die Tip&Tat Reparaturkosten-Versicherung bei der Geltendmachung der Ansprüche und deckt allfällige Lücken ab.

Wann der Versicherungsschutz nicht gilt

Versicherbar sind privat genutzte Pkw und Kombi nahezu aller Marken sowie privat genutzte Lkw bis 1,5 Nutzlast bis zu einem Alter von sechs Jahren bei Abschluss der Versicherung; der Versicherungsschutz gilt bis acht Jahre nach der Erstzulassung. Fahrzeuge mit einer Laufleistung von mehr 120.000 km bei Abschluss, Lkw sowie Taxi und Mietwagen sind nicht versicherbar. Die Einhaltung der Wartungs- und Servicevorgaben des Herstellers ist Voraussetzung für den Versicherungsschutz.

Bei einem Unfall sorgt Tip&Tat rund um die Uhr für alle erforderlichen Hilfestellungen wie etwa Abschleppen in eine Werkstatt, Beistellung eines Ersatzfahrzeugs sowie Übernahme der Übernachtungskosten. Die Vollkaskoversicherung übernimmt die erforderlichen Wiederherstellungskosten und die neue Tip&Tat Reparaturkosten-Versicherung übernimmt die Kosten bei technischen Gebrechen.

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