Vor 1993 in die Oesterreichische Nationalbank eingetretene Arbeitnehmer können eine besonders attraktive Pensionsregelung geniessen: Sie dürfen bereits mit 55 Jahren in Pension gehen, wenn sie über 35 Dienstjahre aufweisen. Obendrein gibt es 85 Prozent des Letztbezuges als Pension. Ein Bundesbeamter darf erst mit 65 Jahren in Pension gehen und braucht dafür 45 Dienstjahre. Er erhält dann rund 50 Prozent des Letztbezuges als Pension. Obendrein muss ein Bundesbeamter 12,55 Prozent Pensionsbeitrag abliefern, während ein Mitarbeiter der Nationalbank nur zwei Prozent an Pensionsbeiträgen leisten muss.
69.700 Euro jährlicher Brutto-Durchschnittspension
Laut einem Prüfberichts des Rechnungshofes betrug die jährliche Brutto-Durchschnittspension im Prüfzeitraum rund 69.700 Euro (4.646 Euro, 15 mal pro Jahr). Für Arbeitnehmer, die eine Pension nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) beziehen, betrug die Höchstpension in diesem Zeitraum 34.700 Euro (entspricht 2.478 Euro, 14 mal pro Jahr).
Nachteile für Steuerzahler
Der Rechnungshof empfiehlt der OeNB daher dringend, ihr Pensionssystem nachhaltig zu reformieren. Die seit 1998 geltende neue Dienstordnung bedeute nur eine eingeschränkte Angleichung an das ASVG-Pensionssystem. Denn per "Schlusspensionskassenbeitrag" gehen Mitarbeiter der OeNB auch in Zukunft mit bis zu 80 Prozent des Letztbezuges in Pension. Durch das OeNB-Pensionssystem entstehen Nachteile für den Steuerzahler, so der Rechnungshof. Denn jede Zahlung schmälert den Gewinn der Nationalbank und damit auch die Gewinnausschüttung an die Republik Östereich, so der Rechnungshof.
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Dass die OeNB-Pensionsreserve Geld des Steuerzahlers ist, weist die OeNB zurück. Für sie dient die Pensionsreserve zur Deckung der Verpflichtung der Bank. Die OeNB als unabhängige Zentralbank unterliegt nicht dem Bundesbudget, daher muss sie, so die OeNB, eine Vorsorge bilden. Gäbe es diese Regelung nicht, so würde die Pensionslast voll die Eigentümer der OeNB treffen.
Die Reformen der OeNB
Zudem, so die OeNB, wurde mit der Einführung neuer Dienstbestimmungen1998 das System einer ausschließlich auf Leistungen der OeNB und deren Mitarbeiter beruhenden Pension, durch die Verlagerung des Schwerpunktes auf das ASVG-System, ergänzt durch eine Pensionskassenregelung, abgelöst.
Für die seit dem 1. Jänner 2007 in die OeNB eingetretenen bzw. eintretenden Dienstnehmer wurde darüber hinaus die Harmonisierung mit dem ASVG-System abgeschlossen, indem ein neues, ausschließlich beitragsorientiertes Pensionskassensystems, das über die Beitragsleistung hinausgehend keine Leistungsverpflichtung der OeNB vorsieht, geschaffen wurde.