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Limitierter Einmalerlag bei Uniqa FinanceLife
 
01.06.2010

Limitierter Einmalerlag bei Uniqa FinanceLife Verzinsung über 4 Prozent

Von Erwin J. Frasl
Langfristig denkende Anleger können mit dem neuen Einmalerlag von Uniqa FinanceLife eine Verzinsung ihres investierten Kapitals deutlich über der Vier-Prozent-Marke erreichen. Der Einmalerlag wird allerdings in einer begrenzten Tranche aufgelegt.
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Werner Holzhauser, Vorstandsvorsitzender der Uniqa FinanceLife, bietet Einmalerlag ab 2.000 Euro an
Uniqa und Raiffeisen Versicherung bieten bis 28. August Anlegern mit Best Zins & RZB Kapitalgarant einen limitierten Einmalerlag mit Kapitalgarantie an. Eine vorzeitige Schließung ist möglich. Das Veranlagungskonzept wurde gemeinsam mit FinanceLife, der Raiffeisen Centrobank AG und der Raiffeisen Zentralbank Österreich AG (RZB) entwickelt. Die Kapitalgarantie erfolgt durch Veranlagung in einer nachrangigen Anleihe der Raiffeisen Zentralbank Österreich AG (RZB: Moody's long-term debt and deposit rating A1). Die durch die nachrangige Anleihe der RZB sicher gestellte Auszahlung von 161,75 Prozent des Nettobeitrages gilt nur am Ende der Laufzeit des Vertrages. Während der Laufzeit besteht keine Garantie. Abschließbar ist das Produkt bereits ab einem Betrag von 2.000 Euro, so Werner Holzhauser, Vorstandsvorsitzender der Uniqa FinanceLife.

Bei einer Nettoeinzahlung von angenommenen 10.000 Euro erhält der Kunde zum Ende der 12-jährigen Laufzeit eine fixe Auszahlung von 16.175 Euro. Das entspricht einer durchschnittlichen Verzinsung von 4,08 Prozent p.a. Im Vergleich zu einem KESt-pflichtigen Investment müsste ein jährlicher Ertrag von 5,44 Prozent erwirtschaftet werden (ohne Berücksichtigung der Versicherungssteuer, jeweils bezogen auf den Nettobeitrag). Der Nettobeitrag ist der einbezahlte Betrag exklusive der vierprozentigen Versicherungssteuer. Bezogen auf die Bruttoeinzahlung stellt dies eine durchschnittliche jährliche Entwicklung von 3,75 Prozent bzw. 5,00 Prozent bei einer KESt-pflichtigen Veranlagung dar. Der Bruttobeitrag entspricht dem vom Versicherungsnehmer einbezahlten Betrag.

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Steuerfreiheit der Erträge

Der wesentliche Vorteil gegenüber einem Direktinvestment besteht darin, dass im Rahmen der indexgebundenen Lebensversicherung grundsätzlich keine Einkommensteuer anfällt, insbesondere keine 25-prozentige Kapitalertragsteuer (KESt), keine Substanzgewinnsteuer und keine Spekulationssteuer. Allerdings fällt die einmalige Versicherungssteuer in Höhe von 4,0 Prozent des Beitrages an.


Kapitalgarantie / Risikotragun


Die Kapitalgarantie erfolgt durch Veranlagung in einer nachrangigen Anleihe der Raiffeisen Zentralbank Österreich AG (RZB). Die durch die nachrangige Anleihe der RZB sichergestellte Auszahlung von 161,75 Prozent des Nettobeitrages gilt nur am Ende der Laufzeit des Vertrages per 1. 9. 2022; sie erfolgt ausschließlich gegenüber der FinanceLife Lebensversicherung AG. Es bestehen keine Ansprüche der Versicherungsnehmer gegen die RZB. Der Nettobeitrag ist der einbezahlte Beitrag exklusive der vierprozentigen Versicherungssteuer. Im Falle des Konkurses des Emittenten der nachrangigen Anleihe können solche nachrangigen Forderungen von FinanceLife nach Paragraf 57a Konkursordnung geltend gemacht werden.

Vorsicht: Nachrangige Forderungen werden im Falle der Liquidation oder des Konkurses des Emittenten der nachrangigen Anleihe erst nach den Forderungen der anderen nicht nachrangigen Gläubiger des Emittenten befriedigt. Die Aufrechnung des Rückerstattungsanspruches des Nachrang-Anleihegläubigers FinanceLife gegen Forderungen des Emittenten ist ausgeschlossen.

Die FinanceLife haftet für die sorgfältige Auswahl des Emittenten der nachrangigen Anleihe. Die FinanceLife übernimmt jedoch weder die Garantie noch eine sonstige Zusicherung oder Haftung für den Wert der Veranlagung zu einem bestimmten Stichtag noch für die ordnungsgemäße Bedienung der nachrangigen Anleihe durch die RZB. Dieses Risiko trägt allein der Versicherungsnehmer.

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