Bei einer Nettoeinzahlung von angenommenen 10.000 Euro erhält der Kunde zum Ende der 12-jährigen Laufzeit eine fixe Auszahlung von 16.175 Euro. Das entspricht einer durchschnittlichen Verzinsung von 4,08 Prozent p.a. Im Vergleich zu einem KESt-pflichtigen Investment müsste ein jährlicher Ertrag von 5,44 Prozent erwirtschaftet werden (ohne Berücksichtigung der Versicherungssteuer, jeweils bezogen auf den Nettobeitrag). Der Nettobeitrag ist der einbezahlte Betrag exklusive der vierprozentigen Versicherungssteuer. Bezogen auf die Bruttoeinzahlung stellt dies eine durchschnittliche jährliche Entwicklung von 3,75 Prozent bzw. 5,00 Prozent bei einer KESt-pflichtigen Veranlagung dar. Der Bruttobeitrag entspricht dem vom Versicherungsnehmer einbezahlten Betrag.
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Kapitalgarantie / Risikotragun
Die Kapitalgarantie erfolgt durch Veranlagung in einer nachrangigen Anleihe der Raiffeisen Zentralbank Österreich AG (RZB). Die durch die nachrangige Anleihe der RZB sichergestellte Auszahlung von 161,75 Prozent des Nettobeitrages gilt nur am Ende der Laufzeit des Vertrages per 1. 9. 2022; sie erfolgt ausschließlich gegenüber der FinanceLife Lebensversicherung AG. Es bestehen keine Ansprüche der Versicherungsnehmer gegen die RZB. Der Nettobeitrag ist der einbezahlte Beitrag exklusive der vierprozentigen Versicherungssteuer. Im Falle des Konkurses des Emittenten der nachrangigen Anleihe können solche nachrangigen Forderungen von FinanceLife nach Paragraf 57a Konkursordnung geltend gemacht werden.
Vorsicht: Nachrangige Forderungen werden im Falle der Liquidation oder des Konkurses des Emittenten der nachrangigen Anleihe erst nach den Forderungen der anderen nicht nachrangigen Gläubiger des Emittenten befriedigt. Die Aufrechnung des Rückerstattungsanspruches des Nachrang-Anleihegläubigers FinanceLife gegen Forderungen des Emittenten ist ausgeschlossen.
Die FinanceLife haftet für die sorgfältige Auswahl des Emittenten der nachrangigen Anleihe. Die FinanceLife übernimmt jedoch weder die Garantie noch eine sonstige Zusicherung oder Haftung für den Wert der Veranlagung zu einem bestimmten Stichtag noch für die ordnungsgemäße Bedienung der nachrangigen Anleihe durch die RZB. Dieses Risiko trägt allein der Versicherungsnehmer.