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Internet-Nutzung
 
14.10.2013

Internet-Nutzung So werden Mobiltelefonkunden ab Mai geschützt

Von Erwin J. Frasl
Ab 1. Mai 2012 gilt bei Überziehen des vereinbarten Datenvolumens eine Maximalgrenze von 60 Euro brutto, zusätzlich zur Grundgebühr, macht Susanne Kalensky, Leiterin des Konsumentenschutzes der Arbeiterkammer Kärnten aufmerksam.
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Susanne Kalensky, Leiterin des Konsumentenschutzes der Arbeiterkammer Kärnten
Werden durch die Nutzung von mobilen Datendiensten 60 Euro verbraucht, so sind Mobilfunkanbieter zu einer automatischen Sperre des Dienstes verpflichtet. Anstelle der automatischen Sperre kann auch eine Bandbreitenbeschränkung bis zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraumes vorgesehen werden, wobei dadurch keine zusätzlichen Kosten entstehen dürfen.
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Kommt es zu einer Sperre oder einer Bandbreitenbeschränkung, sind die Konsumenten schon vorher via SMS zu verständigen. Eine kostenpflichtige Nutzung ist in Folge nur möglich, wenn hierzu eine ausdrückliche Zustimmung des Kunden erteilt wird. „Es ist längst überfällig, dass etwas passiert. Im EU-Ausland gibt es diese strengeren Regeln bereits seit Juli 2010. Nur in Österreich hinkte man bislang hinterher“, so Kalensky.

Maximale Vertragslaufzeit

Mobilfunkunternehmen müssen auch Verträge mit zwölf Monaten Laufzeit anbieten

Bereits im Februar in Kraft getreten ist die Novelle zum Telekomgesetz. Dabei wird den Konsumenten unter anderem das Recht auf eine kostenlose Papierrechnung- eingeräumt. Zudem wurde die maximale Laufzeit von Mobilfunkverträgen auf 24 Monate beschränkt. Jedes Mobilfunk-Unternehmen muss außerdem Verträge mit einer Vertragsdauer von zwölf Monaten anbieten. Und noch eine wesentliche Verbesserung enthält die Novelle: Für Rechnungseinsprüche wurde die Frist auf drei Monate verlängert. „Bislang hatten die Kunden je nach Anbieter nur vier bis sechs Wochen Zeit“, so Kalensky.

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Foto: AK Kärnten / Eggenberger ID:2550
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