Verzögerungstaktik des AWD
Der Richtersenat in Sammelklage III hatte vor, bereits am 16.11.2010 über das weitere
Argument des AWD, das vom VKI seit vielen Jahren erfolgreich erprobte Modell der Prozessfinanzierung gegen Erfolgsbeteiligung wäre in Österreich gesetzwidrig und die Abtretungen an den VKI wären daher nichtig, zu entscheiden. Der AWD hat aber zuvor noch einen unzulässigen Rekurs gegen eine prozessleitende Entscheidung des Gerichtes eingebracht. Daher wurde die Verhandlung abberaumt. Nun muss eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes abgewartet werden. Im Frühjahr 2011 ist mit der Fortführung des Verfahrens zu rechnen.
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Dass der AWD nun seine Abwehrstrategie auf die angebliche Unzulässigkeit der
Prozessfinanzierung konzentriert, statt sich mit offenem Visier den materiellrechtlichen Vorwürfen der Falschberatung zu stellen, verwundert nicht, so der VKI. Auch hier scheint das einzige Ziel zu sein, das Verfahren zu verzögern. Den Prozessfinanzierer FORIS schreckt dieser Angriff nicht. „Wir finanzieren als Erfinder dieser Dienstleistung seit über zehn Jahre erfolgreich Prozesse in Österreich, in einigen markante Verfahren auch für den VKI, und sind bislang auf ein sehr positives Echo gestoßen“, sagt Dr. Gerrit Meincke, Leiter der Prozessfinanzierung bei der FORIS AG. „Dabei treten wir nicht als ,Rechtsberater‘ auf, so der Vorwurf des AWD, sondern konzentrieren uns ausschließlich auf die Rolle des Finanziers.“ Dass dies nun plötzlich unzulässig sein soll, nur weil der AWD Beklagter ist, glaubt FORIS nicht. „Die Frage der Zulässigkeit unserer Dienstleistung haben wir in Deutschland vor 12 Jahren geklärt, inzwischen ist dies kein Thema mehr“, erläutert Meincke.
Von einer Unzulässigkeit der Prozessfinanzierung wären nicht nur die Verfahren gegen AWD, sondern auch zahlreiche andere Prozesse und Sammelklagen – etwa in Sachen MEL, AvW und anderen Anlegerstreitigkeiten, die nur mit Hilfe der Prozessfinanzierer geführt werden können – betroffen. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass man tausenden Geschädigten – mit dem Argument sie zu ,schützen‘ – die Möglichkeit der prozessfinanzierten Sammelklage entziehen will“, so Kolba.
„Zwar gelingt es dem AWD die Klärung der Beratungsfehler hinauszuzögern; andererseits haben diese Einwendungen letztlich keinen Erfolg. Wir tun alles, um so rasch wie möglich die Schadenersatzansprüche der AWDGeschädigten einer gerichtlichen Klärung zuzuführen – und wir sind auf einem guten Weg“, verspricht Kolba.