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Fußball-Europameisterschaft
 
08.06.2012

Fußball-Europameisterschaft Spielregeln für die Arbeitszeit

Von Erwin J. Frasl
Es geht los: Die Fußball-Europameisterschaft 2012 in Polen und der Ukraine läuft. Für Arbeitnehmer stellt sich natürlich die Frage, inwieweit Fußballgenuss via Medien und Arbeitszeit zusammenpassen. Hier die wichtigsten Tipps dazu.
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„Grundsätzlich ist TV-Konsum am Arbeitsplatz nicht Bestandteil des Dienstvertrags und somit auch nicht erlaubt“, erklärt Peter Eckel, Experte für Arbeitsrecht der Arbeiterkammer Salzburg. Deshalb ist es sinnvoll, dafür die Erlaubnis vom Arbeitgeber einzuholen. Ist Fernsehen während der Arbeitszeit hingegen generell gestattet oder unausweichlich, wie etwa in Lokalen und Wettbüros, muss keine außertourliche Zustimmung eingeholt werden. Probleme entstehen hier nur dann, wenn die geforderte Arbeitsleistung nicht erbracht wird.
Was für Radio oder Internet bei der Fußball-Europameisterschaft 2012 gilt
Gestattet der Arbeitgeber den Radiokonsum während der Dienstzeit, dürfen Dienstnehmer natürlich auch während der Europameisterschaft die Spiele via Rundfunk mitverfolgen – wiederum mit der Einschränkung: Sofern die Arbeitsleistung erbracht wird und andere Mitarbeiter oder Kunden nicht gestört werden, so Eckel
Ist die Privatnutzung des Internets erlaubt, so dürfen Dienstnehmer die Spielergebnisse kurzfristig auch online abrufen. Das Verfolgen eines gesamten Spiels im Livestream wird auch ohne Regelung, beziehungsweise bei ausdrücklicher Erlaubnis der privaten Internutzung problematischer sein – da bei einer Match-Mindestdauer von 90 Minuten die Arbeitsleistung kaum in vollem Umfang erbracht werden kann.
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Was für Urlaubswünsche gilt

Möchte sich ein Arbeitnehmer für die Fußball-Europameisterschaft Urlaub nehmen, muss dies mit dem Arbeitgeber vereinbart werden, macht Eckel klar. Dabei sind – wie bei jedem anderen Urlaubsansuchen - die Erholungsmöglichkeiten der Dienstnehmer und die Erfordernisse des Betriebes miteinander in Einklang zu bringen. Es ist nicht möglich, dass Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Urlaubstermin einseitig aufzwingen. Umgekehrt dürfen Beschäftigte den Urlaub nicht einseitig antreten oder willkürlich verlängern.

Warnung vor unerlaubtem Fernbleiben

„Hat sich ein hartnäckiger Fußballfan dennoch für ein Heimspiel – also ohne Zustimmung des Arbeitgebers der Arbeit unerlaubt fernzubleiben - entschieden, so läuft er Gefahr, sich ein Eigentor zu schießen – im Sinne einer fristlosen Entlassung“, warnt Eckel.

Was für Alkoholkonsum gilt

Für die Fußball-Europameisterschaft gibt es betreffend Alkoholkonsum keine Ausnahmen gegenüber generell geltenden Vereinbarungen. Entweder ist der Umgang mit Alkohol im Betrieb in einer Betriebsvereinbarung geregelt, oder der Arbeitgeber untersagt durch eine einseitige Weisung den Konsum von Alkohol während der Dienstzeit. Das Konsumverbot kann sich auf den gesamten Arbeitstag - Arbeitszeit und Pausen - beziehen. Nicht wirksam ist das Verbot außerhalb der Dienstzeit oder des Betriebsgeländes.

Ein Verstoß gegen ein betriebsinternes Alkoholverbot kann mit Disziplinarmaßnahmen oder sogar mit der Auflösung des Dienstverhältnisses geahndet werden.

Was in Sachen Fan-Dress während der Arbeitszeit beachtet werden muss

Ob der Arbeitsplatz mit Flaggen geschmückt oder die Arbeit im Fußballdress angetreten werden darf, wird wesentlich davon abhängig sein, um welchen Arbeitsplatz es sich handelt.
Bei Arbeitsplätzen mit Kundenverkehr könnte dies zu Problemen führen. Geht es nämlich in punkto Berufsbild um ein seriöses und vertrauenswürdiges Erscheinungsbild oder gebührliches Benehmen (wie etwa in Banken oder Anwaltskanzleien), steht es dem Dienstgeber frei, Fan-Dressen oder ähnliche Utensilien zu verbieten. Am Vernünftigsten auch in dieser Frage: Immer entsprechende Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, beziehungsweise mit den Arbeitskollegen treffen.

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