Handelsgericht Wien gibt AK Tirol Recht
Das Handelsgericht Wien folgte in einer aktuellen Entscheidung nunmehr in allen Belangen den rechtlichen Argumenten der AK Tirol und hat alle drei beanstandeten Klauseln als unzulässig eingestuft. „Alle Banken sind nun aufgefordert, die Entscheidung zu akzeptieren und die Kreditnehmer nicht mit unerfüllbaren Forderungen massiv unter Druck zu setzen. Insbesondere die UniCredit Bank Austria AG wäre gut beraten, in Zukunft mit ihren Kreditnehmern entsprechend umzugehen und bei Problemen das Gespräch zu suchen und nicht mit dem Verweis auf Klauseln in den Geschäftsbedingungen Kreditnehmer massiv unter Druck zu setzen“, so die AK Tirol. Sie geht auch davon aus, dass die Bank Austria das Urteil des Handelsgerichtes Wien akzeptiert und nicht durch eine Berufung gegen die Entscheidung das Verfahren noch unnötig in die Länge zieht.