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Kreditvermittler
AK warnt vor Private Limited Company
Im Zuge des Gerichtsverfahrens hat die Sparkasse Bludenz einen Unterlassungsvergleich geschlossen, der sicherstellt soll, dass nachfolgende drei Klauseln in Zukunft nicht mehr angewendet werden:
Für die Leiterin der AK-Konsumentenberatung, Dr. Karin Hinteregger und den Rechtsexperten des Verein für Konsumenteninformation Dr. Peter Kolba ist es zwar sinnvoll, wenn Kunde und Bank das Wechselkursrisiko genau beobachten und bei entsprechend rsikanten Entwicklungen gegensteuern.
Nicht akzeptabel sei aber, dass von einer Bank im Kleingedruckten ein Schwellenwert fixiert werde, der sehr leicht überschritten werden könne und den Kunden auf Gedeih und Verderb der Bank ausliefere, freuen sich die Konsumentenschützer über das Urteil, das allerdings noch nicht rechtskräftig ist.