Gute Nachricht für Kreditnehmer, die Fremdwährungskredite laufen haben. Sie bekommen gerichtliche Hilfe. In der Klage des Vereins für Konsumenteninformation im Auftrag der Arbeiterkammer Vorarlberg gegen die Sparkasse Bludenz ist es bei drei Klauseln in Fremdwährungskrediten zu einem gerichtlichen Unterlassungsvergleich gekommen. Eine Klausel wurde nun vom Landesgericht Feldkirch für gesetzwidrig erklärt.
Was Kreditnehmer ärgert
Im Detail sahen die Bedingungen der Sparkasse Bludenz für Kreditnehmer, die bei der Sparkasse Bludenz einen Fremdwährungskredit in Anspruch genommen hatten, so aus: Die Sparkasse Bludenz sah bei Fremdwährungskrediten eine Schwelle von zehn Prozent für Währungsschwankungen vor. Übersteigt der aushaftende Euro-Gegenwert des Fremdwährungskredites den Ausgangswert bei Kreditauszahlung um mehr als zehn Prozent,
sollte der Kreditnehmer verpflichtet sein, weitere Sicherheiten zu stellen oder den Kredit sofort zurückzuzahlen.
So urteilt das Landesgericht Feldkirch
Das Landesgericht Feldkirch sieht darin ein Rücktrittsrecht der Bank, das sachlich nicht
gerechtfertigt ist. Es geht davon aus, dass das Wechselkursrisiko das Wesen eines
Fremdwährungskredites ausmache und die Bank daher bei Überschreiten eines in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) festgesetzten Schwellwertes nicht einfach neue Sicherheiten oder Kreditrückführungen verlangen könne. Schließlich könne eine solche Überschreitung – das zeigt die Erfahrung – auch nur temporär auftreten.