Derzeit sind bei der Finanzmarktaufsicht FMA rund 3.300 Finanzdienstleistungsassistenten (FDLA) registriert. Der Finanzdienstleistungsassistent war bisher ein freies Gewerbe mit geringen Berufsvoraussetzungen.
Der Wertpapiervermittler (WPV) wird zu den reglementierten Gewerben mit erhöhten Anforderungen, insbesondere an die Aus- und Weiterbildung, zählen. Wertpapiervermittler müssen einen Befähigungsnachweis zum Erhalt der Gewerbeberechtigung erbringen und in der Folge regelmäßig fachspezifische Schulungen im Ausmaß von mindestens 40 Stunden innerhalb von drei Jahren nachweisen.
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Für Finanzdienstleistungsassistenten, die im Durchrechnungszeitraum von 1. November 2007 bis 31. August 2012 diese Tätigkeit ausgeübt haben und die dementsprechend im FMA-Register als Finanzdienstleistungsassistent eingetragen waren, sind Übergangsbestimmungen vorgesehen. Diese FDLA können bis zur Erfüllung der höheren Ausbildungsanforderungen und dem etwaigen Erwerb der Gewerbeberechtigung des Wertpapiervermittler, längstens jedoch bis 31. August 2014, noch als FDLA tätig sein.
Ein Wertpapiervermittler darf künftig nur noch für maximal drei Wertpapierfirmen bzw. Wertpapierdienstleistungsunternehmen tätig sein. Für Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen besteht künftig keine Möglichkeit mehr, Wertpapiervermittler als Hilfspersonen heranzuziehen.