Samstag, 27.09.2025 18:45 Uhr
RSS | Inhalt |
Finanzmarktaufsicht
 
27.08.2012

Finanzmarktaufsicht Wertpapiervermittler ersetzen Assistenten

Von Erwin J. Frasl
Mit 1. September 2012 tritt der neu geschaffene Wertpapiervermittler an die Stelle des Finanzdienstleistungsassistenten.
Wertpapiervermittler-Finanzdienstleistungsassistenten-Finanzmarktaufsichtsbehörde-FMA-FDLA-WPV-reglementierte Gewerben-Ausbildung-Weiterbildung-Befähigungsnachweis-Gewerbeberechtigung-Schulungen-Durchrechnungszeitraum-FMA-Register-Übergangs
FMA- Vorstandsmitglieder Mag. Helmut Ettl (li. im Bild) und Dr. Kurt Pribil machen darauf aufmerksam, daß ab 1. September 2012 der der neu geschaffene Wertpapiervermittler an die Stelle des Finanzdienstleistungsassistenten tritt

Derzeit sind bei der Finanzmarktaufsicht FMA rund 3.300 Finanzdienstleistungsassistenten (FDLA) registriert. Der Finanzdienstleistungsassistent war bisher ein freies Gewerbe mit geringen Berufsvoraussetzungen.

Der Wertpapiervermittler (WPV) wird zu den reglementierten Gewerben mit erhöhten Anforderungen, insbesondere an die Aus- und Weiterbildung, zählen. Wertpapiervermittler müssen einen Befähigungsnachweis zum Erhalt der Gewerbeberechtigung erbringen und in der Folge regelmäßig fachspezifische Schulungen im Ausmaß von mindestens 40 Stunden innerhalb von drei Jahren nachweisen.

Lesen Sie auch

Ungewollte Abbuchungen
So kommen Sie wieder an Ihr Geld

Immobilienrente
So wird aus Wohnungseigentum eine Pflegefinanzierung

Erbenhaftung
Bedingte oder unbedingte Erbantrittserklärung - kleiner Unterschied mit großen Folgen

Für Finanzdienstleistungsassistenten, die im Durchrechnungszeitraum von 1. November 2007 bis 31. August 2012 diese Tätigkeit ausgeübt haben und die dementsprechend im FMA-Register als Finanzdienstleistungsassistent eingetragen waren, sind Übergangsbestimmungen vorgesehen. Diese FDLA können bis zur Erfüllung der höheren Ausbildungsanforderungen und dem etwaigen Erwerb der Gewerbeberechtigung des Wertpapiervermittler, längstens jedoch bis 31. August 2014, noch als FDLA tätig sein.

Ein Wertpapiervermittler darf künftig nur noch für maximal drei Wertpapierfirmen bzw. Wertpapierdienstleistungsunternehmen tätig sein. Für Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen besteht künftig keine Möglichkeit mehr, Wertpapiervermittler als Hilfspersonen heranzuziehen.

Leserkommentare
Kommentar schreiben
Name:
E-Mail:

Code hier eingeben: (neu laden)
Überschrift:
Kommentar:
Foto: FMA ID:2852
* Anzeige: Mit Sternchen (*) gekennzeichnete Links sind Werbelinks. Wenn Sie auf so einen Link klicken, etwas kaufen oder abschließen, erhalten wir eine Provision. Für Sie ergeben sich keine Mehrkosten und Sie unterstützen unsere Arbeit.
Anzeige
|link.alt|
Tagesgeld
Nr. Anbieter Zins  
1 zur Bank
2,250 %
zur Bank
2 zur Bank
2,250 %
zur Bank
3 zur Bank
2,000 %
zur Bank
4 zur Bank
1,900 %
zur Bank
5 zur Bank
1,900 %
zur Bank
Laufzeit:3 Monate; Betrag 20.000 Euro
Gesamten Vergleich anzeigen:Tagesgeld
Sparindex
Tagesgeld
Tagesgeld-Index Österreich
Durchschnittszins, 10.000 Euro
Anzeige
Festgeld
Nr. Anbieter Zins  
1 zur Bank
1,850 %
zur Bank
2 Renault Bank direkt
1,850 %
zur Bank
3 zur Bank
1,800 %
zur Bank
4 zur Bank
1,750 %
zur Bank
5 zur Bank
1,750 %
zur Bank
Laufzeit:12 Monate; Betrag 20.000 Euro
Gesamten Vergleich anzeigen:Festgeld
Sparindex
Festgeld
Tagesgeld-Index Österreich
Durchschnittszins, 10.000 Euro
Anzeige
.
© 2025 Biallo & Team GmbH - - Impressum - Datenschutz