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Finanzhilfen von EU und IWF
 
28.11.2010

Finanzhilfen von EU und IWF 85-Milliarden-Hilfe für Irland fix

Von Erwin J. Frasl
Jetzt ist es fix: Die Iren erhalten Finanzhilfe von der Europäischen Union und dem Internationalen Währungsfonds (IWF), um dem Bankrott zu entgehen. Ab 2013 können auch private Gläubiger bei drohenden Staatspleiten zu einem Sanierungsbeitrag herangezogen werden.
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Nach Griechenland muss nun Irland von der EU mit einem Hilfspaket gerettet werden. Als eigenen Beitrag zur Neuordnung der Staatfinanzen muss Irland in den kommenden vier Jahren 15 Milliarden Euro an Budgetsparmaßnahmen erbringen. Damit soll das Defizit des Staatshaushalts, das rund 32 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) beträgt, Schritt für Schritt auf die EU-Vorgabe von drei Prozent gesenkt werden.  Zudem muß Irland 17,5 Milliarden Euro aus seinen Pensionsreserven zum Rettungspaket beisteuern.

Zur notwendigen Finanzhilfe für die Iren in Höhe von 85 Milliarden Euro steuern die Euroländer aus dem Euro-Rettungsschirm 22,5 Milliarden Euro bei, ebenfalls 22,5 Milliarden stellt der Internationale Währungsfonds zur Verfügung und weitere 22,5 Milliarden werden vom EU- Krisenmechanismus zur Verfügung gestellt, den die EU- Kommission verwaltet.
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Der durchschnittliche Zinssatz für die internationalen Hilfen für Irland wird bei 5,8 Prozent liegen. Damit muß Irland spürbar höhere Zinsen für die Finanzhilfen bezahlen als Griechenland, das zur Abwendung einer Staatspleite Finanzhilfen noch zu einem Zinssatz von 5,2 Prozent bekommen hatte. Österreich haftet bei der Finanzhilfe für die Iren mit 600 bis 800 Millionen Euro, so Vizekanzler und Finanzminister Josef Pröll.

Ab 2013 werden auch private Gläubiger zur Kasse gebeten

Im Zusammenhang mit der EU-Hilfe für marode Euro-Staaten haben sich die EU-Finanzminister auch auf eine mögliche Einbeziehung von Banken und anderen Gläubigern in einen permanenten Euro- Krisenmechanismus nach Mitte 2013 nach dem Vorbild des Internationalen Währungsfonds geeinigt. Die sogenanntene "Collective Action Clauses" im Währungsfonds "sollen auch in der EU zum Standard für diesen neuen permanenten Krisenmechanismus werden. Schuldenabschläge, die auch private Gläubiger ab 2013 treffen, werden dann von Fall zu Fall beschlossen.

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