Sieben Tipps zur Geldanlage
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Zehn Tipps zum erfolgreichen Fondssparen
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Sieben Tipps für Einsteiger
Die Sparkasse Feldkirch ist Mitglied bei der gesetzlichen Sicherungseinrichtung der Sparkassen, der Sparkassen-Haftungs Aktiengesellschaft. Die Einlagen natürlicher Personen sind pro Einleger mit einem Höchstbetrag von 100.000 Euro gesichert. Die Einlagen nicht-natürlicher Personen sind ebenfalls pro Einleger mit einem Höchstbetrag von 100.000 Euro gesichert.
Erste Bank und Sparkassen haften im Rahmen von wechselseitigen Haftungsvereinbarungen für die Auszahlung der Kundeneinlagen weit über die gesetzlich gesicherten Beträge hinaus. Der Haftungsverbund wirkt ergänzend zur gesetzlichen Einlagensicherung und Anlegerentschädigung als zusätzliches Sicherheitsnetz. Er ist ein Instrument, das im Absicherungsfall (Eröffnung des Konkurses über ein Mitglied des Haftungsverbunds) nach der gesetzlichen Einlagensicherung in Kraft tritt.