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Fehlender Versicherungsschutz als Gefahr
 
27.12.2010

Fehlender Versicherungsschutz als Gefahr So treffen Sie Skiunfälle finanziell

Von Erwin J. Frasl
Wintersport ist herrlich. Aber nur dann, wenn Sie über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfügen. Denn die gesetzliche Krankenkasse übernimmt bei einem Unfalls keine Bergungskosten. Im Falle von Berufsunfähigkeit gibt es nur dann eine Rente, wenn Sie über eine private Unfallversicherung verfügen. Und wenn Sie jemanden verletzen, dann müssen Sie Schadenersatz leisten. Das kann teuer werden.
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Herrlicher Schnee, Sonne und Ferien. Da kann man leicht darauf vergessen, wie schnell man beim Skifahren auch verunglücken kann. Von Beinbruch bis Tod reicht die Bandbreite der Gefahren, wenn man etwa an den ehemaligen thüringische Ministerpräsident Dieter Althaus denkt, der 2009 einem schweren Skiunfall in Österreich erlitt, bei dem eine 41 Jahre alte Touristin zu Tode kam. Grund genug, trotz Ferienlaune auch an die Gefahren des Wintersports zu denken. Denn durch einen Sturz kann das Pistenvergnügen ein jähes Ende finden und eine Bergung, etwa durch den Rettungshubschrauber, immens teuer werden.

Krankenkasse zahlt keine Bergungskosten

Die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Kärnten raten daher Winterurlaubern unbedingt zu einem ausreichenden Versicherungsschutz. Immerhin verletzten sich jährlich tausende Schifahrer auf den Pisten. Eine angemessene Versicherung ist daher nicht wichtig. Denn wer verletzt ist, dem zahlt die gesetzliche Krankenversicherung lediglich die medizinische Behandlung, nicht aber die Bergungskosten.

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Schlüsselfrage: Reicht Ihr Versicherungsschutz?

Zu einer guten Vorbereitung eines Winterurlaubes gehört daher nicht nur körperliches Training, sondern auch eine Überprüfung, ob bestehende Versicherungen die Risiken des Schifahrens abdecken, etwa eine Haushaltsversicherung, Kreditkarten, Schutzbrief, Sicherheitspass der Autofahrerclubs ÖAMTC oder ARBÖ oder Mitgliedschaften in alpinen Vereinen. Und in diesem Zusammenhang lohnt es auch genau darauf achten, ob Versicherungsschutz und Versicherungssummen ausreichend sind. Eventuelle Lücken im Versicherungsschutz sollten mit einer Zusatzversicherung gedeckt werden, rät die AK Kärnten.

Wer bei einem Unfall  wofür zahlen muss

Eine Bergung ins Tal etwa kann teuer werden. Die gesetzliche Krankenkasse kann laut Gesetz bei Unfällen in Ausübung von Sport und Touristik weder die Bergungskosten noch die Kosten für die Beförderung ins Tal übernehmen. Eine private Unfallversicherung oder eine klassische Reiseversicherung hingegen übernehmen beispielsweise die Kosten eines notwendigen Hubschraubertransportes.

Vorsicht: Bleiben nach einem Unfall dauerhafte Schäden zurück oder wird der Verunfallte zumindest teilweise arbeitsunfähig, zahlt nur eine private Unfallversicherung eine Rente. Die klassische Reiseversicherung bietet auch umfassenden Schutz für Familienmitglieder.

Warum Sie auch an eine Haftpflicht-Versicherung denken sollten

Und denken Sie auch daran, wie schnell Sie beim Wintersport im Zuge eines Unfalls Schaden verursachen können. Eine private Haftpflichtversicherung ist sinnvoll, um Schadenersatzansprüche abzuwehren oder zu bezahlen, die an den Schädiger gerichtet werden. Denn, wenn Sie eine andere Person durch den Wintersport verletzen oder  Sachen beschädigen, sind Sie zu Schadenersatz verpflichtet. Die Haftpflichtversicherung ist Teil der Haushaltsversicherung, zumeist auch einer Reiseversicherung.

Pistenregeln einhalten und Alkohol beim Sport meiden

Schifahrer sollten keinesfalls Pistenregeln brechen, denn die Versicherung zahlt nichts, wenn der Unfall vorsätzlich verursacht wurde. Auch bei Unfällen in Zusammenhang mit Alkohol, Suchtgiften oder Medikamenten gibt es keine Versicherungsleistung.

Biallo-Tipp: Bitte tragen Sie und Ihre Kinder beim Wintersport unbedingt einen Skihelm. Das kann Ihr Leben retten.

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