Das Angebot der Erste Group Bank AG besteht aus einem Bezugsrechtsangebot und einem öffentlichen Angebot. Der Ausgabepreis der Partizipationsscheine beträgt 1.000 Euro pro Stück, dies entspricht 100 Prozent des Nominales. Das Partizipationskapital ist nicht stimmberechtigt, nicht verwässernd, nicht kumulativ und nicht wandelbar und steht im gleichen Rang wie Stammaktien.
Hier die Details:
• Die bestehenden Aktionäre sind berechtigt, Partizipationsscheine im Gesamtnominale von bis zu 2,7 Milliarden Euro zum Ausgabepreis und im Verhältnis von einem Partizipationsschein für 118 bestehende Aktien zu zeichnen.
• Partizipationsscheine, für die kein Bezugsrecht ausgeübt wird, werden privaten und institutionellen Investoren in Österreich, Deutschland, der Tschechischen Republik, Rumänien und der Slowakei sowie institutionellen Investoren in bestimmten anderen Ländern angeboten werden.
• Die Zeichnungsfrist für das Bezugsrechtsangebot und das öffentliche Angebot wird voraussichtlich von 15. April bis 29. April 2009 laufen.
• Die Partizipationsscheine werden am oder um den 13. Mai 2009 zur Ausgabe gelangen.
Was Sie unbedingt beachten sollten:
• Die Partizipationsscheine weisen eine Stückelung von jeweils 1.000 Euro auf.
• Sie haben eine unbegrenzte Laufzeit und keinen festen Fälligkeitstermin.
• Die Partizipationsscheine nehmen wie Aktien im Fall einer Herabsetzung des Nominalkapitals bis zu ihrem Nominalwert an Verlusten des Emittenten teil.
• Sie partizipieren am Liquidationserlös in gleichem Maß wie das gleichrangige Kapital (einschließlich des Aktienkapitals) – maximal bis zur vollen Höhe des Nominalbetrages.
• Die Partizipationsscheine werden an keiner Börse notieren.
Die kritischen Details der Dividende
Auf die Partizipationsscheine sind jährlich folgende Dividenden (mit Einschränkungen) zahlbar:
• Von 1. Jänner 2009 bis 31. Dezember 2014 in Höhe von 8,0% p.a.;
• Von 1. Jänner 2015 bis 31. Dezember 2015 in Höhe von 8,5% p.a.;
• Von 1. Jänner 2016 bis 31. Dezember 2016 in Höhe von 9,0% p.a.;
• Von 1. Jänner 2017 bis 31. Dezember 2017 in Höhe von 9,75% p.a.; und
• für die Geschäftsjahre ab 1. Jänner 2018 steigt die Höhe der Dividende jedes Jahr um einen Prozentpunkt bis zu einem Maximalwert in Höhe des 12-Monats-Euribor zuzüglich 10 Prozent p.a.
Die Dividende kommt allerdings nur dann zur Auszahlung, wenn sie durch den Jahresgewinn des vorangegangenen Geschäftsjahres nach Dotierung der Rücklagen, wie im (unkonsolidierten) Einzelabschluss der Erste Group Bank AG ausgewiesen, gedeckt ist und von der Hauptversammlung beschlossen wird.
Der Emittent ist keineswegs zur Ausschüttung von Dividenden auf die Partizipationsscheine verpflichtet, ausgenommen wenn auf die Stammaktien des Emittenten Ausschüttungen vorgenommen werden.
Ist auf die Partizipationsscheine wegen eines zu geringen ausschüttbaren Jahresgewinnes im vorangegangenen Geschäftsjahr keine Dividende zahlbar, muss diese nicht nachgeholt werden. Wird keine Dividende ausgeschüttet, obwohl sie durch den Jahresgewinn des vorangegangenen Geschäftsjahres gedeckt wäre (und auch keine gesetzliche Verpflichtung oder aufsichtsbehördliche Anordnung zur Thesaurierung des Jahresgewinns bestehen), ist die Dividende bei der Rückzahlung zu bezahlen.
Rückzahlung:
Die Partizipationsscheine haben eine unbegrenzte Laufzeit, und die Investoren besitzen kein ordentliches oder außerordentliches Kündigungsrecht. Zur Rückzahlung der Partizipationsscheine ist ein Beschluss der Hauptversammlung der Erste Group erforderlich. Der Rückzahlungsbetrag beträgt 100 Prozent des Nominales, sofern der Rückzahlungsbetrag durch den entsprechend gestiegenen Unternehmenswert der Erste Group gedeckt ist. Der Rückzahlungsbetrag steigt ab dem Jahr 2020 auf 150 Prozent (sofern entsprechende Deckung im Unternehmenswert gegeben ist). Mehr dazu hier.
Was Sie unbedingt wissen müssen:
Ein von der österreichischen Finanzmarktaufsicht genehmigter Prospekt wurde am 14. April 2009 veröffentlicht. Interessenten erhalten hier ein kostenloses Exemplar der Erste Group.
Fünf Fragen an: Dr. Thomas Uher
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Tabuzone Vereinigten Staaten, in Kanada, Japan oder Australien
In Zusammenhang mit dem Angebot von Partizipationsscheinen der Erste Group Bank AG gelten nur die im Prospekt enthaltenen Angaben als verbindlich. Diese Mitteilung darf nicht in den Vereinigten Staaten, in Kanada, Japan oder Australien veröffentlicht oder verbreitet werden.
Die Partizipationsscheine und Bezugsrechte wurden und werden nicht gemäß dem United States Securities Act of 1933 in der geltenden Fassung ("US-Wertpapiergesetz") registriert und dürfen ohne eine solche Registrierung oder eine Befreiung von dem Registrierungserfordernis gemäß US-Wertpapiergesetz in den Vereinigten Staaten weder angeboten noch verkauft werden. Die Partizipationsscheine bzw. die Bezugsrechte werden in den Vereinigten Staaten nicht öffentlich angeboten werden.