Ob als Haushaltshilfe, für Gartenarbeiten oder für Kinderbetreuung - der Dienstleistungsscheck ermöglicht eine legale Beschäftigung mit automatischer Unfallversicherung und der Möglichkeit einer freiwilligen Kranken- und Pensionsversicherung.
Ob als Haushaltshilfe, für Gartenarbeiten oder für Kinderbetreuung - der Dienstleistungsscheck ermöglicht eine legale Beschäftigung mit automatischer Unfallversicherung und der Möglichkeit einer freiwilligen Kranken- und Pensionsversicherung. Seit 01.05.2011 steht neben dem Verkauf in Trafiken und Postämtern eine vollelektronische Abwicklung für den Dienstleistungsscheck (DLS-Online) zur Verfügung. Arbeitgeber und Arbeitnehmer die mittels Dienstleistungsscheck entlohnen bzw. beschäftigt sind, haben ab sofort die Möglichkeit alle Aktivitäten rund um den Dienstleistungsscheck bequem im Internet von zu Hause aus abzuwickeln.
So kommen Sie zu Dienstleistungsschecks
Arbeitgeber können
hier Dienstleistungsschecks bestellen, kaufen u. bezahlen und an ihre Arbeitnehmer auch elektronisch weiterleiten. Arbeitnehmer wiederum haben die Möglichkeit Dienstleistungsschecks elektronisch einzulösen. "Mit ein paar einfachen Klicks im Internet können Sie haushaltsnahe Dienst-leistungen beauftragen oder selber leisten und so zur legalen Beschäftigung im Privathaushalt mit sozialer Absicherung beitragen. Mit dem Dienstleistungsscheck ist man unfallversichert und hat auch bei geringfügigen Einkünften die Möglichkeit zu einer freiwilligen Kranken- und Pensionsversicherung", so Sozialminister Rudolf Hundstorfer.
Der Gesamtnettoverkaufswert an verkauften Dienstleistungsschecks liegt derzeit bei rund 10,34 Millionen Euro. (Zeitraum von 01.01.2006 bis 10.04.2011). Seit Einführung des Dienstleistungsschecks im Jahre 2006 sind 512.637 Stück Dienstleistungsschecks verkauft worden. Von den verkauften DLS sind bereits 490.931 Stück Dienstleistungsschecks im Wert von rund zehn Millionen Euro von 8.158 Dienstnehmern (6.299 Frauen und 1.859 Männer) eingelöst worden. Diese Dienstnehmer waren bei 9.427 Dienstgebern beschäftigt.
So vermeiden Sie Schwarzarbeit
"Ich gehe davon aus, dass die Inanspruchnahme des Dienstleistungsschecks durch das neue Online Service steigen wird. Schwarzarbeit im Haushalt zahlt sich für niemanden aus. Die schwarz beschäftigte Haushaltshilfe ist nicht unfallversichert und kann sich auch nicht freiwillig kranken- und pensionsversichern. Der Arbeitgeber muss, wenn er ertappt wird, bei der Gebietskrankenkasse nachversichern, Beitragszuschläge bis zum Doppelten der grundsätzlichen Beitragsleistung sowie Verwaltungskosten zahlen", macht Sozialminister Hundstorfer auf die Folgen bei illegaler Beschäftigung im Haushalt aufmerksam.
Der Dienstleistungsscheck (DLSG)
Der Dienstleistungsscheck dient zur Entlohnung für kurze, befristete Arbeitsverhältnisse zwischen Arbeitnehmer und natürlichen Personen für die Erbringung von einfachen haushaltstypischen Dienstleistungen in Privathaushalten, sofern die Entlohnung beim einzelnen Arbeitgeber nicht über der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze liegt. Die Höhe der Entlohnung für die Erbringung der jeweiligen Dienstleistungen ist zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer frei zu vereinbaren. Als Untergrenze gilt jedoch ein Stundenlohn (inklusive anteiliger Urlaubsersatzleistung und Sonderzahlungen), der mindestens den vorgeschriebenen Mindeststundenlöhnen für Hausgehilfen im jeweiligen Bundesland entspricht und für die jeweiligen Tätigkeiten unterschiedlich ist. Bei Beschäftigungen auf Grundlage des DLSG darf im Jahr 2011 bis zu einem Wert von 512,36 Euro pro Monat verdient werden, ohne dass die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird. Dieser Wert ergibt sich aus der Geringfügigkeits-grenze 2011 von 374,02 Euro pro Monat zuzüglich der mit dem DLS abgegoltenen Urlaubs-ersatzleistungen und anteiligen Sonderzahlungen.