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Behinderte Kinder
 
03.03.2013

Behinderte Kinder So gibt’s für die Pflege rückwirkend und kostenlos Pensionsansprüche

Von Erwin J. Frasl
Wer nicht arbeiten gehen konnte, weil er ein behindertes Kind pflegen musste, kann sich jetzt kostenlos und bis zu zehn Jahre rückwirkend selbst versichern und so einen Pensionsanspruch erwerben. Hier die Details.
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Dr. Johann Kalliauer, Präsident der AK OÖ: „Das ergibt maximal eine Pension von rund 740 Euro netto. Und dieser Betrag liegt unter dem Ausgleichzulagenrichtsatz und unter der Armutsschwelle“
Die Pflege eines behinderten Kindes macht in vielen Fällen selbst einen Teilzeitjob unmöglich. Deshalb ist es erfreulich, dass es die Möglichkeit der „Selbstversicherung bei Pflege eines behinderten Kindes“ gibt. Denn seit Jahresbeginn gilt eine Gesetzesänderung, die für Eltern von behinderten Kindern Verbesserungen bringt, macht die Arbeiterkammer Oberösterreich aufmerksam.

Grundsätzlich kann die Selbstversicherung bis maximal zwölf Monate vor dem Pensionsantrag abgeschlossen werden. Sie ist jetzt bis zu zehn Jahre rückwirkend möglich, kann aber jeweils nur von einer Person in Anspruch genommen werden (Elternteil, Großelternteil, Stiefelternteil oder Pflegeelternteil) und endet mit dem vollendeten 40. Lebensjahr des behinderten Kindes, erklärt die AK OÖ. Die maximal zehn Jahre dieser Selbstversicherung können, wenn die Pflege des behinderten Kindes bereits länger zurückliegt, laut AK OÖ sogar bis zurück zum Jahr 1988 geltend gemacht werden.
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Der Antragsteller muss mit dem behinderten Kind, für das die erhöhte Familienbeihilfe gewährt wird, in einem gemeinsamen Haushalt wohnen. Voraussetzung ist ein Wohnsitz im Inland. Es darf keine Pflicht- oder Weiterversicherung in der Pensionsversicherung bestehen, und es darf kein Pensionsanspruch bestehen, so die AK OÖ.

Die Beiträge (22,8 Prozent der Beitragsgrundlage von 1081,80 Euro) werden aus dem Ausgleichfonds für Familienbeihilfe vom Bund bezahlt. Hier sieht AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer allerdings einen Wermutstropfen: „Das ergibt maximal eine Pension von rund 740 Euro netto. Und dieser Betrag liegt unter dem Ausgleichzulagenrichtsatz und unter der Armutsschwelle“.

Die Arbeiterkammer wünscht sich daher, dass wenigstens die Beitragsgrundlage für Kindererziehungszeiten (1614,32 Euro) herangezogen wird. Das würde nach 40 Jahren Pflege eine Pension von knapp 1170 Euro ergeben. Das notwendige Antragsformular finden Sie hier.
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