Rückerstattung von Kranken-, Arbeitslosen- und Pensionsversicherungsbeiträgen 2008 bei Mehrfachversicherung bis Ende 2011
Wer 2008 aufgrund einer Mehrfachversicherung wie zum Beispiel bei gleichzeitig zwei oder mehr Dienstverhältnissen oder unselbständigen und selbständigen Tätigkeiten, über die Höchstbeitragsgrundlage hinaus Kranken-, Arbeitslosen- und Pensionsversicherungsbeiträge geleistet hat, kann sich diese bis 31.12.2011 rückerstatten lassen (11,4 Prozent Pensionsversicherung, 4,0 Prozent Krankenversicherung, 3,0 Prozent Arbeitslosenversicherung). Der Rückerstattungsantrag für die Pensionsversicherungsbeiträge ist an keine Frist gebunden und erfolgt ohne Antrag automatisch bei Pensionsantritt.
BDO-Tipp: Achtung - die Rückerstattung ist grundsätzlich lohn- bzw. einkommensteuerpflichtig!