So können Sie die Arbeitnehmerveranlagung 2006 sowie eine Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer des Jahres 2006 beantragen:
Wer zwecks Geltendmachung von Steuervorteilen, wie
- Steuerrefundierung bei schwankenden Bezügen (Jahresausgleichseffekt);
- Werbungskosten, Pendlerpauschale, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen;
- Verlusten aus anderen Einkünften, z.B. Vermietungseinkünften;
- Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag bzw. des Kinderzuschlags dazu;
- Geltendmachung des Unterhaltabsetzbetrages;
- Geltendmachung von Negativsteuern
eine Arbeitnehmerveranlagung beantragen will, hat dafür fünf Jahre Zeit. Am 31.12.2011 endet
daher die Frist für den Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung 2006, erinnern die BDO-Steuer-Experten.
Hat ein Dienstgeber im Jahr 2006 von den Gehaltsbezügen eines Arbeitnehmers zu Unrecht
Lohnsteuer einbehalten, kann dieser bis spätestens 31.12.2011 beim Finanzamt einen
Rückzahlungsantrag stellen.