Entscheiden Sie jetzt über Ihr Schweizer Vermögen
Für Anleger, die über ihr in der Schweiz deponiertes Vermögen noch immer keine Entscheidung getroffen haben, sei daher höchster Handlungsbedarf gegeben, sagt Heinrich Weninger, Leiter des StiftungsOffice der Kathrein Privatbank. Ein Nichthandeln führt nämlich automatisch zu einem Abzug von 15 bis 30 Prozent des Vermögens als Einmalabgeltung gegen Amnestieerhalt.
In Sonderfällen hoher Vermögensstände über acht Millionen Euro beträgt der Abzug sogar bis zu 38 Prozent. Alternativ dazu kann die betroffene Person ihrer ausländischen Bank bzw. Depotstelle einen Auftrag zur Datenmeldung an den österreichischen Fiskus erteilen, was im Wesentlichen einer Selbstanzeige entspricht.
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" Es ist überraschend, wie viel Unsicherheit bei Kunden noch vorhanden ist", wundert sich Weninger. Weiteres Zögern hält Weninger angesichts des generellen Umfeldes für nicht angebracht. "Es ist höchste Zeit, die notwendigen Schritte zu setzen, um das Vermögen in die Legalität zurückzuführen," mahnt der Experte.
Steuerexperten raten “Klaren Tisch machen“
Von diversen "Auswegen", etwa dem Transfer des Vermögens ins entfernte, vermeintlich "steuersichere" Ausland, dem einfachen Transfer ins Inland ohne Selbstanzeige oder sonstige Vertuschungshandlungen rät Weninger dringend ab und empfiehlt den Betroffenen, klaren Tisch zu machen.
"Eine gut vorbereitete Selbstanzeige im Inland ist im Regelfall erfahrungsgemäß der günstigste Weg - moralisch wie auch finanziell," bestätigt auch Rechtsanwältin und Steuerberaterin Sibylle Novak, Partnerin bei CMS Reich-Rohrwig Hainz, die aus ihrer laufenden Erfahrung mit ihren Klienten berichten kann. Da die Vorbereitung einige Zeit in Anspruch nimmt, sollte jetzt damit begonnen werden, so die beiden Experten.