Wer wegen des Vulkanausbruchs in Island nicht rechtzeitig an seinen Arbeitsplatz kommt, kann deshalb nicht entlassen werden. Es handelt sich um kein unberechtigtes Fernbleiben. Unbedingt muss aber der Arbeitgeber unverzüglich informiert werden.
Arbeitnehmer müssen alle Möglichkeiten nützen, um so rasch wie möglich nach Hause zu kommen. Wobei es natürlich einen Unterschied macht, ob jemand am Flughafen Frankfurt oder irgendwo in Übersee festsitzt.
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Bei Arbeiterinnen und Arbeitern ist die Sachlage nicht so klar, allerdings gibt es in vielen Kollektivverträgen ähnliche Regelungen.
Wer bereits eine Urlaubsreise gebucht hat, diese jetzt aber nicht antreten kann, hat die Möglichkeit, mit seinem Arbeitgeber eine Verschiebung des Urlaubs zu vereinbaren. Einseitig ist dies aber nicht möglich! Die Experten der Arbeiterkammer Oberösterreich raten, unbedingt mit dem Chef reden - bei einigem guten Willen sollte einer Verschiebung nichts im Wege stehen.