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Auf einem Flughafen gestrandet
 
19.04.2010

Auf einem Flughafen gestrandet Was Arbeitnehmer unbedingt beachten müssen

Von Erwin J. Frasl
Arbeitnehmer, die auf Grund der Sperrung des Luftraums nicht rechtzeitig aus dem Ausland nach Hause kommen und dort wieder ihre Arbeit antreten können, müssen aufpassen, um nicht in neue Schwierigkeiten zu geraten.
Der Luftraum über Österreich ist wieder offen. Wie lange, ist allerdings unsicher. Obendrein haben viele andere Länder haben ihre Lufträume noch gesperrt. Nach wie vor sitzen tausende Menschen auf Flughäfen in Europa und Übersee fest. Für gestrandete Reisende, die heute oder in den nächsten Tagen nicht an ihrem Arbeitsplatz erscheinen können, hat Biallo.at für Sie die besten Tipps der Arbeiterkammer Oberösterreich parat.


Wer wegen des Vulkanausbruchs in Island nicht rechtzeitig an seinen Arbeitsplatz kommt, kann deshalb nicht entlassen werden. Es handelt sich um kein unberechtigtes Fernbleiben. Unbedingt muss aber der Arbeitgeber unverzüglich informiert werden.

Arbeitnehmer müssen alle Möglichkeiten nützen, um so rasch wie möglich nach Hause zu kommen. Wobei es natürlich einen Unterschied macht, ob jemand am Flughafen Frankfurt oder irgendwo in Übersee festsitzt.

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Da es sich laut Angestelltengesetz in diesem Fall um „einen besonders wichtigen Grund“ für das Fernbleiben handelt, müssen Angestellte während der Zeit ihrer Abwesenheit auch bezahlt werden.


Bei Arbeiterinnen und Arbeitern ist die Sachlage nicht so klar, allerdings gibt es in vielen Kollektivverträgen ähnliche Regelungen.

Wer bereits eine Urlaubsreise gebucht hat, diese jetzt aber nicht antreten kann, hat die Möglichkeit, mit seinem Arbeitgeber eine Verschiebung des Urlaubs zu vereinbaren. Einseitig ist dies aber nicht möglich! Die Experten der Arbeiterkammer Oberösterreich raten, unbedingt mit dem Chef reden - bei einigem guten Willen sollte einer Verschiebung nichts im Wege stehen.

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