Im Fall der Streichung von Flügen können Passagiere wahlweise die Erstattung des Flugpreises binnen sieben Tagen oder eine anderweitige Beförderung zum Reiseziel zum frühestmöglichen Zeitpunkt verlangen. Die Fluggesellschaften müssten betroffenen Passagieren auf ihren Wunsch hin den kompletten Ticketpreis inklusive Steuern und Gebühren zurückzahlen.
Weiters stehen Passagieren folgende Betreuungsleistungen zu:
Beim Vulkanausbruch handelt es sich um höhere Gewalt: Fluggäste haben Anspruch auf Unterstützungsleistungen der Airlines, nicht aber auf Ausgleichszahlungen, wie die Verbraucherzentrale in Berlin erklärt. Denn die Naturkatastrophe sei ein klassischer Fall "außergewöhnlicher Umstände", an denen niemand Schuld habe.