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Vulkanasche legt Flugverkehr lahm
 
18.04.2010

Vulkanasche legt Flugverkehr lahm Ihre Rechte als Flugpassagier

Von Erwin J. Frasl
Ist auch Ihr Flug wegen des Vulkanausbruchs auf Island ausgefallen? Biallo.at informiert, was Sie in diesem Fall für Rechte haben.
In immer mehr Ländern wurde der Flugbetrieb wegen Gefährdungen durch Vulkanasche aus dem Vulkan unter dem Eyjafjalla-Gletscher auf Island vorerst eingestellt. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) macht auf die Ansprüche aufmerksam, die Flugpassagieren nach der Fluggastrechte-Verordnung der EU geltend machen können, so Peter Kolba, Rechtsexperte des Vereins für Konsumenteninformation.


Im Fall der Streichung von Flügen können Passagiere wahlweise die Erstattung des Flugpreises binnen sieben Tagen oder eine anderweitige Beförderung zum Reiseziel zum frühestmöglichen Zeitpunkt verlangen. Die Fluggesellschaften müssten betroffenen Passagieren auf ihren Wunsch hin den kompletten Ticketpreis inklusive Steuern und Gebühren zurückzahlen.

Weiters stehen Passagieren folgende Betreuungsleistungen zu:

  • Verpflegung vor Ort,
  • Hotelunterbringungvor Ort, 
  • zwei unentgeltliche Telefonate (oder Faxe oder E-Mails).

Beim Vulkanausbruch handelt es sich um höhere Gewalt: Fluggäste haben Anspruch auf Unterstützungsleistungen der Airlines, nicht aber auf Ausgleichszahlungen, wie die Verbraucherzentrale in Berlin erklärt. Denn die Naturkatastrophe sei ein klassischer Fall "außergewöhnlicher Umstände", an denen niemand Schuld habe.

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