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Die ausgewählten Banken wurden schriftlich um Übermittlung der Konditionen für Girokonten gebeten, wobei für die AK Tirol insbesondere die Höhe der Zinsen (für Guthaben bzw. bei Überziehung/Überschreitung) von Interesse war. Vier Tiroler Banken (Hypo Tirol, Volksbank Innsbruck-Schwaz, RLB und Tiroler Sparkasse) haben eine entsprechende Übersicht übermittelt. Die Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV) hat der AK Tirol mitgeteilt, dass man an solchen Erhebungen grundsätzlich nicht teilnehme. Die aktuellen Zinssätze betreffen somit verrechnete Zinsen, wie sie der AK Tirol von den Banken schriftlich übermittelt wurden bzw. wie sie dem AK-Bankenrechner (bei der BTV) zu entnehmen sind.
Um diese Zinsen geht es
Die Banken verlangen zwischen 7,500 Prozent (Volksbank Innsbruck Schwaz) und 13,125 Prozent (Raiffeisenlandesbank Tirol) Sollzinsen pro Jahr. Noch kostspieliger wird es, wenn ein vereinbarter Rahmen am Girokonto überschritten wird oder eine Kontoüberschreitung seitens der Bank akzeptiert wird, ohne dass ein bestimmter Rahmen vereinbart wurde. Die Zinsen bei Kontoüberschreitungen betragen dann bis zu 18,125 Prozent Prozent (Raiffeisenlandesbank Tirol). Und so sehen die Zinssätze bei ausgewählten Girokonten einzelner, gängiger Girokontovarianten ohne Jugendkonten aus:
Raiffeisenlandesbank Tirol (gängige Verbrauchergirokonten)
Sollzinsen: 13,125 Prozent 18,125 Prozent (ohne Vereinbarung eines Überziehungsrahmens bzw. bei Überschreitung eines vereinbarten Überziehungsrahmens). Habenzinsen: 0,100 Prozent
Tiroler Sparkasse (gängige Verbrauchergirokonten)
Sollzinsen: 11,250 Prozent (Standardsollzinssatz, Ermäßigungen bei Rahmenvereinbarungen möglich),16,250 Prozent (ohne Vereinbarung eines Überziehungsrahmens bzw. bei Überschreitung eines vereinbarten Überziehungsrahmens. Habenzinsen: 0,125 Prozent.
Hypo Tirol Bank (gängige Privatgirokonten)
Sollzinsen: 11,620 Prozent (Standardsollzinssatz, Zinsgleitklausel), 16,620 Prozent (ohne Vereinbarung eines Überziehungsrahmens bzw. bei Überschreitung eines vereinbarten Überziehungsrahmens, Zinsgleitklausel). Habenzinsen: 0,100 Prozent (gemäß Zinsgleitklausel, Minimum 0,10 Prozent) .
Bank für Tirol und Vorarlberg BTV (gängige Privatgirokonten)
Sollzinsen: 13,000 Prozent (Zinsgleitklausel), 18,000 Prozent (ohne Vereinbarung eines Überziehungsrahmens bzw. bei Überschreitung eines vereinbarten Überziehungsrahmens, Zinsgleitklausel). Habenzinsen: 0,00 Prozent (Zinsgleitklausel). Die BTV hat der AK Tirol ergänzend mitgeteilt, dass derzeit ein Sollzinssatz von maximal 13 Prozent (gemäß Zinsgleitklausel) und keine zusätzlichen Überschreitungs- bzw. Überziehungszinsen verrechnet werden.
Volksbank Innsbruck-Schwaz (Lohn-/Gehalte- und Pensionskonto)
Sollzinsen: 7,500 Prozent (Zinsgleitklausel), 12,500 Prozent (ohne Vereinbarung eines Überziehungsrahmens bzw. bei Überschreitung eines vereinbarten Überziehungsrahmens). Habenzinsen: 0,125 Prozent (fix bzw. variabel gemäß Zinsgleitklausel – Minimum 0,125 Prozent)
Die Guthabenzinsen auf gängigen Girokonten bewegen sich derzeit in einer Bandbreite von 0 Prozent (BTV) bis 0,125 Prozent (Tiroler Sparkasse und Volksbank Innsbruck-Schwaz). Davon ist noch die Kapitalertragssteuer in Höhe von 25 Prozent abzuziehen.
Durch die extrem niedrige Verzinsung bei Guthaben und die exorbitant hohen Zinsen bei Kontoüberschreitungen erreichen die Banken allein dadurch beträchtliche zusätzliche Einnahmen zu Lasten aller Kontoinhaber, kritisieren die Konsumentenschützer der AK Tirol.
Verluste für Kontoinhaber
AK Präsident Zangerl: „Da muss man ja noch froh sein, wenn man für ein Guthaben am Konto - neben den ohnehin vielfach recht teuren Kontoführungsgebühren - nicht vielleicht noch zusätzlich zur Kassa gebeten wird. Verzinsung gibt es jedenfalls keine. Eine solche Geschäftspolitik zu Lasten der Arbeitnehmer ist unverschämt und „inflationsbereinigt“ ist die Guthabenverzinsung von Null bzw. 0,125 Prozent jedenfalls ein Verlust für alle Kontoinhaber. Dass man Konsumenten, die von der Finanzkriese bereits genug gebeutelt wurden, auch bei den Konditionen bei Girokonten derart benachteiligt, ist nicht nachvollziehbar und gehört abgestellt“.
Tipps der Konsumentenschützer der AK Tirol