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Immobilienkauf
 
15.04.2010

Immobilienkauf Profitieren Sie von Steuervorteilen

Von Erwin J. Frasl
Auch wenn Sie über ausreichend eigenes Kapital verfügen, kann der Einsatz von Krediten durchaus lohnen. Diese Steuervorteile locken.
Immobilie-Kauf-Fremdfinanzierung-Kredit-Darlehen-Bauspardarlehen-Hypothekarkredit-Steuervorteil-Faustregel-Vorsorgewohnung-Mieteinnahmen-Umsatzsteuer-Kreditzinsen-Absetzung für Abnutzung-AfA-Reparaturen-Werbungskosten-Verluste
Bei der Finanzierung einer Immobilie gibt es eine bewährte Faustregel, so die Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien: Rund 30 Prozent des Kaufpreises sollten Sie aus eigenen Mitteln aufbringen können. Der Rest können Sie mit Fremdkapital, das heisst Krediten, finanzieren. Aber auch für jene, die bereits ausreichend eigenes Kapital angespart haben, kann die Finanzierung einer Immobilie durch ein Darlehen von Vorteil sein. Zum Beispiel, wenn Sie Eigentum zur Geldanlage und Zukunftsvorsorge erwerben wollen. Gerade in Zeiten, in denen von Sparern eine Zunahme der Inflation befürchtet wird, überlegen ja viele Anleger ihr Geld in Immobilien zu investieren. Die Aufnahme von Fremdkapital kann hier  durchaus Vorteile haben - denn Fremdkapital kann sich positiv auf die Rendite Ihrer Anlegerwohnung auswirken.
 
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Die Vorteile Ihrer Fremdfinanzierung

Ihre Geldreserve bleibt unangetastet. Sie haben damit genug finanziellen Spielraum, um sich nicht geplante Ausgaben leisten zu können. Sie müssen Ihre langfristig gebundenen Geldanlagen nicht auflösen und können die Erträge Ihrer Anleihen oder Aktien weiter nutzen.

Sie profitieren von diesen Steuervorteilen

Wenn Sie eine so genannte Vorsorgewohnung kaufen, dann profitieren Sie doppelt – einerseits von den Mieteinnahmen, andererseits von steuerlichen Vorteilen. Als Vermieter erhalten Sie die im Kaufpreis der Wohnung enthaltene Umsatzsteuer rückvergütet. Zudem können Sie die Kreditzinsen sowie die jährliche Absetzung für Abnutzung (AfA) steuermindernd geltend machen. Auch andere Aufwendungen wie Reparaturen können Sie als Werbungskosten bei der Steuererklärung ansetzen. Zinsen, AfA und andere Aufwendungen können von den Mieteinnahmen abgezogen werden, so dass in den ersten Jahren Verluste entstehen, die Sie mit anderen Einkünften steuermindernd aufrechnen können.
 




 

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