Rechtstipp
Abschluss einer Vorsorgevollmacht verhindert die Bestellung fremden Sachwalters
Steuertipp
Das Auto und das Steuerrecht
Rechtstipp
So können Sie schon vor Ihrem Ableben Ihren potentiellen Erben Ihr Vermögen zuwenden
Um das Eintrittsrecht gemäß Paragraf 14 MRG ausüben zu können, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen muss der Angehörige einem bestimmten Personenkreis angehören, welcher Ehegatten, Lebensgefährten, Verwandte in gerader Linie einschließlich Adoptivkinder und Geschwister des verstorbenen Mieters umfasst. Als zweites Kriterium muss die eintrittsberechtigte Person mit dem Verstorbenen in einem gemeinsamen Haushalt gelebt haben. Dies bedeutet die Personen müssen auf Dauer gemeinsam gewohnt und gewirtschaftet haben, so dass die Bedürfnisse des täglichen Lebens auf gemeinsame Rechnung befriedigt werden.
Eine Ausnahme besteht bei größeren Einkommens- und Altersunterschieden, wo auch eine Person alleine die gesamten Kosten bestreitet und dies nicht dem Eintrittsrecht entgegenwirkt. Lebensgefährten müssen zudem die dreijährige Anwartschaftszeit beachten. Das heißt, sie müssen drei Jahre hindurch in der Wohnung in einer Haushaltsgemeinschaft, welche einer Ehe gleichkommt, gelebt haben. Dritte Voraussetzung für die Ausübung des Eintrittsrechts ist das dringende Wohnbedürfnis. Diese ist dann gegeben, wenn der Wohnbedarf des Angehörigen nicht in einer rechtlich gleichwertigen Weise in einer anderen Wohnmöglichkeit befriedigt werden kann.
DDr. Katharina Müller, promovierte Juristin und Handelswissenschafterin, war zunächst Universitätsassistentin an der Wirtschaftsuniversität Wien und ist seit 1999 als Rechtsanwältin in Wien tätig. Als Partnerin der Kanzlei Willheim Müller Rechtsanwälte, einer national und international tätigen Wirtschaftsanwaltskanzlei, berät sie bei der Gestaltung, Verwertung, Erhaltung, Weitergabe und Aufteilung privaten Vermögens. Ein Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt im Stiftungsrecht. Katharina Müller hält auch regelmäßig Vorträge zu diesen Themen. Sie ist auch Herausgeberin des Journals für Erbrecht und Vermögensweitergabe sowie des 2010 im Springer Verlag erschienenen Handbuchs „Erbrecht und Vermögensnachfolge“.