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Fall AWD
 
21.07.2009

 

VKI: Fünf konkrete Vorwürfe gegen den AWD

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  1. AWD-BeraterInnen haben die Immofinanz-Aktien als „inländischen Investmentfonds“ angepriesen.
  2. AWD-BeraterInnen haben die Immofinanz-Aktien als „mündelsicher“ bezeichnet, und das ohne eine entsprechende Streuung des Vermögens oder ein sachgerechtes Management des Portfolios.
  3. AWD-ManagerInnen haben ihre BeraterInnen angetrieben, Immofinanz-Aktien bevorzugt zu verkaufen. Hohe Abschlussprovisionen und auch Bestandsprovisionen waren zusätzliche Motivation.
  4. Der AWD ist ein „Strukturvertrieb“. Dieser baut darauf auf, dass sich immer neue Berater finden, die als Berater losziehen. Dabei werden in erster Linie zuerst die eigenen Verwandten und Bekannten beworben. Ziel: Der Verkauf von Produkten bzw. die Anwerbung neuer Berater.
  5. Nach außen legt das „System AWD“ Wert auf Korrektheit. So werden die Berater offiziell dazu angehalten, allen Kunden eine sogenannte Gesprächsnotiz unterzeichnen zu lassen. In dieser finden sich im Kleindruck Risikohinweise und Bestätigungen des Kunden, korrekt belehrt worden zu sein. Die Wirklichkeit sah anders aus: Tausende Kunden geben an, dass der Berater diese Gesprächsnotiz selbst ausgefüllt habe, keineswegs auf die darin enthaltenen Risikohinweise aufmerksam machte und die Unterschrift des Kunden als „Formalität“ abtat.
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