Vielfach pflegen Angehörige die Pflegebedürftigen, weil mobile Dienste unzureichend oder zu teuer sind. 78 Prozent der Pflegegeldbezieher in Österreich haben noch nie mobile Dienste in Anspruch genommen, weil das öffentliche Pflegeangebot nicht ausreicht oder fehlt. Selbst wenn das Angebot vorhanden wäre, reicht das Pflegegeld – auch mit der jüngst vom Nationalrat beschlossenen jährlichen Valorisierung – bei vielen nicht aus, um sich die Selbstbehalte für mobile Dienste, die der Pflegestufe entsprechen, leisten zu können.
„Qualitätsvolle Pflege muss für alle Betroffenen erreichbar und leistbar sein, unabhängig davon, wieviel die oder der Einzelne im Laufe des Lebens verdient und gespart hat. Das ist unsere gemeinsame gesellschaftliche Verantwortung. Die Finanzierung muss daher auf breitere Beine gestellt werden“, sagt AK-Präsident Johann Kalliauer. Die AK fordert die Entlastung der Betroffenen durch ein öffentlich gesteuertes und ausschließlich über die Solidargemeinschaft finanziertes Pflegesystem. Mit einem Anteil am Bruttoinlandsprodukt von nur 1,5 Prozent nimmt Österreich bei den Ausgaben für den Bereich Pflege im internationalen Vergleich ein Schattendasein ein. Von den 18 berücksichtigten Ländern liegt Österreich auf Rang 13. Österreich hat demnach dringenden Handlungsbedarf beim Ausbau öffentlicher Pflegeangebote.
Die AK Oberösterreich sieht in einer Pflegeversicherung nicht den richtigen Weg für eine solidarische Pflegefinanzierung. Ein Blick nach Deutschland zeigt, dass allein der Beitragssatz seit der Einführung 1995 von einem Prozent auf 2,85 Prozent angestiegen ist. Mit der dadurch finanzierten Teilkasko-Versicherung wird allerdings lediglich die Grundversorgung durch Zuschüsse zu bestimmten Pflegekosten abgedeckt. Deswegen fordert die AK eine solidarische und gerechte Finanzierung, um so eine Höherdotierung des Pflegefonds (2019: 382 Millionen Euro) zu erwirken, damit der Ausbau der öffentlichen Angebote rasch vorangetrieben werden kann. „Eine Millionärssteuer ist längst überfällig, damit auch die Super-Reichen ihren Beitrag zu einer sozialen Gesellschaft leisten“, so Kalliauer.
Wichtig zur langfristigen Sicherung eines qualitätsvollen Pflegesystems ist aus Sicht der AK weiters ein vollständiger Ausgleich des Wertverlustes des Pflegegeldes seit seiner Einführung, ein Rechtsanspruch auf öffentliche Pflegeangebote, Pflegekarenz und Pflegeteilzeit sowie die Abschaffung der privaten Kostenbeteiligungen für mobile Dienste und Tageszentren.
Tipp: Erfahren Sie, was es im
Todesfall zu beachten gilt.