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Steigender Pflegebedarf
 
23.09.2019

Steigender Pflegebedarf Qualitätsvolles Pflegesystem gefordert

Von Thomas Brummer
Arbeiterkammer fordert angesichts des steigenden Pflegebedarfs ein qualitätsvolles Pflegesystem mit solidarischer Finanzierung.
Steigender Pflegebedarf Qualitätsvolles Pflegesystem gefordert
Das Thema Pflege geht fast jeden an.
Laut einer Studie des WIFO wird die Zahl der Pflegegeldbezieher bis zum Jahr 2030 gegenüber 2015 um geschätzte 100.000 Personen auf rund 550.000 steigen. Nach wie vor müssen hunderttausende Personen von ihren Angehörigen zu Hause gepflegt werden – etwa, weil sie die Kriterien für die Aufnahme in stationäre Pflege nicht erfüllen, weil die Selbstbehalte für mobile Dienste für die Betroffenen zu hoch sind, oder weil das öffentliche Pflegeangebot für die Betroffenen und deren Angehörigen nicht (ausreichend) vorhanden ist, sodass eine Wahlfreiheit fehlt. Die AK setzt sich dafür ein, dass qualitätsvolle Pflege für alle Betroffenen zugänglich und leistbar wird. Sie fordert für eine solidarische Finanzierung einmal mehr eine Millionärssteuer.

Erfreulicherweise gibt es für Personen, die in Altenheimen betreut werden, keinen Pflegeregress und damit keinen Zugriff mehr auf die Ersparnisse. Die Aufnahme in ein Altenheim ist im Regelfall aber erst ab der Pflegestufe 4 möglich. Somit werden rund 300.000 Betroffene in den Stufen 1 bis 3 – das sind beinahe 70 Prozent aller Pflegegeldbezieher/-innen – grundsätzlich zu Hause gepflegt und betreut. Einer Studie der Universität Wien im Auftrag des Sozialministeriums aus dem Jahr 2018 zufolge zählen rund 950.000 Personen österreichweit zu den pflegenden Angehörigen. Jeder Zweite davon ist „so gut wie rund um die Uhr“ für die gepflegte Person da. Das verlangt nicht nur viel Verantwortung ab, sondern belastet mitunter auch in hohem Maße psychisch.
Vielfach pflegen Angehörige die Pflegebedürftigen, weil mobile Dienste unzureichend oder zu teuer sind. 78 Prozent der Pflegegeldbezieher in Österreich haben noch nie mobile Dienste in Anspruch genommen, weil das öffentliche Pflegeangebot nicht ausreicht oder fehlt. Selbst wenn das Angebot vorhanden wäre, reicht das Pflegegeld – auch mit der jüngst vom Nationalrat beschlossenen jährlichen Valorisierung – bei vielen nicht aus, um sich die Selbstbehalte für mobile Dienste, die der Pflegestufe entsprechen, leisten zu können.

Österreich mit Nachholbedarf bei der Pflege?

„Qualitätsvolle Pflege muss für alle Betroffenen erreichbar und leistbar sein, unabhängig davon, wieviel die oder der Einzelne im Laufe des Lebens verdient und gespart hat. Das ist unsere gemeinsame gesellschaftliche Verantwortung. Die Finanzierung muss daher auf breitere Beine gestellt werden“, sagt AK-Präsident Johann Kalliauer. Die AK fordert die Entlastung der Betroffenen durch ein öffentlich gesteuertes und ausschließlich über die Solidargemeinschaft finanziertes Pflegesystem. Mit einem Anteil am Bruttoinlandsprodukt von nur 1,5 Prozent nimmt Österreich bei den Ausgaben für den Bereich Pflege im internationalen Vergleich ein Schattendasein ein. Von den 18 berücksichtigten Ländern liegt Österreich auf Rang 13. Österreich hat demnach dringenden Handlungsbedarf beim Ausbau öffentlicher Pflegeangebote.

Die AK Oberösterreich sieht in einer Pflegeversicherung nicht den richtigen Weg für eine solidarische Pflegefinanzierung. Ein Blick nach Deutschland zeigt, dass allein der Beitragssatz seit der Einführung 1995 von einem Prozent auf 2,85 Prozent angestiegen ist. Mit der dadurch finanzierten Teilkasko-Versicherung wird allerdings lediglich die Grundversorgung durch Zuschüsse zu bestimmten Pflegekosten abgedeckt. Deswegen fordert die AK eine solidarische und gerechte Finanzierung, um so eine Höherdotierung des Pflegefonds (2019: 382 Millionen Euro) zu erwirken, damit der Ausbau der öffentlichen Angebote rasch vorangetrieben werden kann. „Eine Millionärssteuer ist längst überfällig, damit auch die Super-Reichen ihren Beitrag zu einer sozialen Gesellschaft leisten“, so Kalliauer.

Wichtig zur langfristigen Sicherung eines qualitätsvollen Pflegesystems ist aus Sicht der AK weiters ein vollständiger Ausgleich des Wertverlustes des Pflegegeldes seit seiner Einführung, ein Rechtsanspruch auf öffentliche Pflegeangebote, Pflegekarenz und Pflegeteilzeit sowie die Abschaffung der privaten Kostenbeteiligungen für mobile Dienste und Tageszentren.

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