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Testament
 
12.11.2020

Testament Das sollten Sie beim Vererben beachten

Von Robert Büchl
Testament und Vererben sind hierzulande nach wie vor Tabuthemen. Doch das ist in vielen Fällen ein schwerer Fehler. Das sollten Sie beim Vererben beachten.
Testament Das sollten Sie beim Vererben beachten
Familien sollten unbedingt ein Testament verfassen.
Nur 30 Prozent der Österreicher über 40 haben mit einem Testament vorgesorgt. Viel zu wenige wissen über den rechtlichen Rahmen seit der Erbrechtsreform Bescheid. „Das Informationsbedürfnis zum Thema Testament und Erben ist innerhalb der Bevölkerung nach wie vor groß. Dies liegt vor allem daran, dass es den meisten Menschen unangenehm ist, sich mit dem eigenen Ableben zu beschäftigen“, weiß Günther Lutschinger, der das Projekt „Vergissmeinnicht“ 2012 ins Leben gerufen hat. Die Initiative kommt diesem Informationsdefizit nach und liefert in Kooperation mit der Österreichischen Notariatskammer umfangreiche Informationen zum Thema Vererben. Außerdem informiert Vergissmeinnicht über die Möglichkeit, neben Angehörigen auch einen wohltätigen Zweck im Testament zu verankern. Die 89 Mitgliedsorganisationen teilen die gemeinsame Überzeugung, dass man mit einem Vermächtnis für den gemeinnützigen Zweck über das Leben hinaus Gutes tun kann. „Viele Menschen möchten selbst bestimmen, was mit ihrem Vermögen nach ihrem Tod passiert. Sie möchten, dass es jenen gemeinnützigen Zwecken zugutekommt, die ihnen schon zu Lebzeiten wichtig sind, etwa dem Umweltschutz, der Kultur oder der Hilfe für bedürftige Menschen“, so Lutschinger.

Das sollten Sie beim Vererben beachten – die 7 wichtigsten Tipps aus der Notarpraxis:

  • Ein Testament zu machen, ist grundsätzlich immer ratsam. Wenn kein Testament vorliegt und es keine gesetzlichen Erben gibt, fällt das Vermögen automatisch dem Staat zu.
  • Die gesetzliche Erbfolge gilt nur für Blutsverwandte und Ehepartner bzw. eingetragenen Partnern. Wer Freunden, Nachbarn oder gemeinnützigen Organisationen etwas hinterlassen möchte, muss in jedem Fall ein Testament machen.
  • Beim eigenhändigen wie beim fremdhändigen Testament gelten genaue Formvorschriften. Informieren Sie sich darüber im Vorfeld genau, damit die Gültigkeit Ihres Testaments gewährleistet ist. Notare bieten eine kostenlose Erstberatung an.
  • Bedenken Sie bei der Testamentsgestaltung was passiert oder passieren soll, wenn ein Erbe nicht erben will oder sein Erbe nicht antreten kann, etwa weil er selbst verstirbt. Für solch einen Fall sollten immer Ersatzerben festgelegt werden. Auch gemeinnützige Organisationen kommen als Ersatzerben in Frage.
  • Ein Testament ist nicht für alle Zeit bindend, sondern kann zu Lebzeiten jederzeit den Wünschen der/des Erblasserin/Erblassers entsprechend abgeändert oder widerrufen werden.
  • Lassen Sie das aktuell gültige und unterschriebene Testament am besten bei der Notarin/ beim Notar verwahren und in das zentrale Testamentsregister eintragen. Dann wird es auch sicher gefunden.
  • Unabhängig vom Testament besteht für Ehepartner sowie die direkten Nachkommen (Kinder und Kindeskinder) ein gesetzlicher Mindestanspruch auf einen Teil des Erbes (Hälfte des gesetzlichen Erbteils).
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Testamentsspenden in Österreich

Laut Market-Umfrage wissen mittlerweile bereits 76 Prozent der Österreicher über 40, dass man neben Angehörigen auch Spendenorganisationen im Nachlass berücksichtigen kann. Österreichweit können sich 13 Prozent der Menschen vorstellen, eine Testamentsspende zu machen. Ein Prozent hat schon ein Vermächtnis für den guten Zweck gemacht. Bei Personen ohne Kinder ist die Bereitschaft wesentlich höher: 21 Prozent können es sich vorstellen, drei Prozent haben bereits ein gemeinnütziges Testament erstellt. Beinahe zehn Prozent des gesamten Spendenaufkommens in Österreich (700 Millionen Euro jährlich) werden mittlerweile über Testamente gespendet.
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