Üblicherweise ist das Gehalt zum Monatswechsel fällig. Nach dem Gesetz ist die Zahlung des Entgelts eine Holschuld des Arbeitnehmers, so die Arbeiterkammer Burgenland. Das heißt, der Arbeitnehmer muss sich seinen Lohn, der im Unternehmen bereitliegen muss, holen. In der Praxis wird die Zahlung des Entgelts meistens so vereinbart, dass der Betrag auf ein Gehaltskonto des Arbeitnehmers Überwiesen wird.
Achtung: Sobald der Arbeitgeber mit der Zahlung des Gehalts in Verzug ist, wird die Holschuld des Arbeitnehmers eine Schickschuld des Arbeitgebers.
Spätestens am Tag der Fälligkeit - bei Angestellten grundsätzlich der letzte Tag des Kalendermonats - muss der Betrag für den Arbeitnehmer auf seinem Gehaltskonto verfügbar sein, so die AK Burgenland.
Auch bei der bargeldlosen Lohnzahlung muss der Lohn dem Arbeitnehmer zum Fälligkeitszeitpunkt zur Verfügung stehen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Überweisung so rechtzeitig vorzunehmen, dass unter Berücksichtigung der üblichen Bearbeitungsdauer die Gutschrift zum fälligen Zeitpunkt verbucht ist.
Aber: Außergewöhnliche Verzögerungen, die im Bereich der Bank des Arbeitnehmers liegen, muss der Arbeitgeber nicht vertreten.
Für Angestellte kann nach dem Gesetz das Gehalt in zwei annähernd gleich großen Beträgen jeweils in der Hälfte und am Ende des Kalendermonats auf das Gehaltskonto ausgezahlt werden. Es kann aber vereinbart werden (zum Beispiel im Arbeitsvertrag), dass das Gehalt jeweils am Monatsletzten im Nachhinein bezahlt wird. Das ist in der Praxis die Regel geworden. Arbeiter erhalten ihren Lohn am Ende der Lohnperiode, das ist üblicherweise monatlich, ausbezahlt.
Achtung: Kollektivverträge können aber bei Arbeitern einen Termin für die Auszahlung festlegen (zum Beispiel bis zum 15. des Folgemonats). Prüfen Sie einfach, wie das bei Ihnen konkret geregelt ist.
Eine Verzögerung bei der Lohnauszahlung belastet Arbeitnehmer, weil in der Regel gleichzeitig mit der Lohnzahlung zum Monatswechsel viele Zahlungen zu leisten sind: Für das Minus auf seinem Gehaltskonto muss der Arbeitnehmer Zinsen zahlen.
Mein Tipp: Mit die geringsten Dispozinsen werden etwa bei der
DKB,
Dadat und
Hellobank fällig. Die genannten Baken bieten kostenfreie Kontoführung an.
Bei Zahlungsschwierigkeiten des Arbeitgebers sollte nach folgender Reihenfolge vorgegangen werden, rät die AK Burgenland:
• feststellen, dass nicht zum Fälligkeitstermin bezahlt wird (Kontoauszug, Lohnzettel),
• eine mündliche Aufforderung, den Lohn auf das Gehaltskonto zu überweisen,
• fruchtet das nicht: einen Mahnbrief (eingeschrieben) mit einer Fristsetzung.
Wichtig: Unbedingt auf Verjährungs- und Verfallsfristen achten!