Ob im Erbrecht, bei Lebensversicherungen oder dem Kinderbetreuungsgeld – das neue Jahr bringt einige Änderungen für Ihre Finanzen mit sich.
Sie haben 2017 zum Jahr erkoren, in dem Ihre Finanzen so richtig abheben sollen? Dazu bedarf es wohl einiger Anstrengungen. Denn zumindest vorerst ist keine Zinserhöhung für Sparprodukte in Sicht, manche Anlageformen verlieren im Gegenteil an Attraktivität.
Bei der Lebensversicherung etwa sinkt der Garantiezins erneut: Für ab 2017 abgeschlossene Verträge beträgt er nur noch 0,5 Prozent. Und das, obwohl die Finanzmarktaufsicht den Garantiezins bereits 2016 von zuvor 1,5 auf 1,0 Prozent gesenkt hat. Zieht man Spesen und Gebühren ab, bleibt bei Lebensversicherungen somit kaum eine Verzinsung übrig. Außerdem wird bei der Steuererklärung erstmals eine durch die Steuerreform 2016 geltende Änderung spürbar: Lebensversicherungen, die ab dem 1.Januar 2016 abgeschlossen wurden, sind nicht mehr steuerlich absetzbar.
Höhere Kosten für Autofahrer
Auf Autofahrer warten im neuen Jahr neue Kosten - wenngleich die Preissteigerung für das neue, diesmal türkise Autobahn-Pickerl nur einer Inflationsanpassung entspricht: Die Jahresvignette kostet 85,70 Euro, das ist um 1,30 Euro mehr als 2016. Die Zwei-Monats-Vignette für 2017 gibt es um 25,90 Euro (heuer: 25,70 Euro). Außerdem dürften die Treibstoffpreise wieder anziehen: Denn um den Abwärtstrend des Ölpreises zu stoppen, haben sich die OPEC-Länder Mitte Dezember auf eine Drosselung der Erdöl-Fördermengen geeinigt.
Mehr Flexibilität für Jungfamilien
Jungen Familien bringt das neue Jahr zumindest mehr Flexibilität. Denn 2017 tritt das neue Kindergeldkonto in Kraft. Zwar muss man sich genauso wie jetzt vorab für eine Variante der Dauer des Kindergeldbezugs entscheiden. Doch es ändern sich die Umstände. Künftig kann man das Modell der Bezugsdauer einmal wechseln. Und um für Väter in Karenz einen zusätzlichen Anreiz zu schaffen, gibt es einen Partnerschaftsbonus. Heißt konkret: Wer sich die Karenzzeit zumindest im Verhältnis 60 zu 40 teilt, erhält 1.000 Euro extra.
Alles neu im Erbrecht
Die größten Änderungen bringt das neue Jahr aber für Erben. Das betrifft einerseits Todesfälle ab dem 1.Januar 2017, andererseits aber auch das Verfassen eines Testaments. Dieses darf zwar per Computer verfasst werden, doch Sie müssen es nicht nur eigenhändig unterschreiben, sondern auch eigenhändig bekräftigen. Das heißt, Sie sollten einen Satz wie „diese Urkunde enthält meinen letzten Willen“ handschriftlich hinzufügen. Außerdem müssen drei Zeugen die Urkunde so unterfertigen, dass ihre Identität feststellbar ist, also zumindest mit Geburtsdatum.
Neu ist ab 2017 auch, dass Vorfahren kein Recht auf den Pflichtteil mehr haben, sondern nur noch Nachkommen. Bei einer Scheidung ist künftig kein Widerruf des Testaments mehr nötig, es gilt durch die Scheidung automatisch als aufgehoben. Und Lebensgefährten erhalten für den Fall, dass es keine gesetzlichen Erben gibt, ein außerordentliches
Erbrecht.