Bei von Verjährung bedrohten Sparbüchern sollten Sparer unbedingt aktiv werden und zur Bank gehen. Kulanzlösungen sind bei Verjährungen nicht ausgeschlossen.
Beim Generalputz, bei Umzügen oder im Zuge von Erbschaften tauchen sie wie aus dem Nichts auf: Sparbücher, von denen man bestenfalls ahnte, dass diese noch irgendwo vorhanden sein müssen. Oft wurden schon sehr lange keine Zinszuschreibungen bei der zuständigen Bank durchgeführt. Oder das Geldinstitut trägt sogar nach einer Fusion einen anderen Namen, was die Kunden zusätzlich verunsichert. Was ist also zu tun und wie kommen die Konsumenten möglichst schnell und nervensparend zu ihrem (vielleicht bereits verjährten) Kapital und ihren Zinserträgen?
Zinsgutschrift stoppt Verjährungsgefahr
Die Verjährungsfrist für Einlagen, Zinsen und Zinseszinsen bei österreichischen Banken beträgt laut Bankwesengesetz 30 Jahre. Diese Fristen sind auch in den jeweiligen Sparbuchbedingungen nachzulesen. Die Arbeiterkammer Wien empfiehlt daher, die schriftlichen Zinseintragungen regelmäßig durchzuführen, damit keinerlei Risiko besteht. Die Verjährung wird durch jede Abhebung, Einzahlung sowie Zinszuschreibung gehemmt – die Frist von 30 Jahren beginnt erneut zu laufen. Wird der erwähnte Zeitraum überschritten, fällt das Gesamtguthaben an die Bank. Die Zinszuschreibungen bilden nur dann einen Unterbrechungsgrund, wenn sie in den Sparurkunden erfolgen, Buchungen innerhalb der Bank sind aus rechtlicher Sicht unerheblich.
Bei Sparkarten, die im Scheckkartenformat vorliegen, sollten sich die Kunden zur Sicherheit die Zinsen schriftlich gutschreiben lassen, zum Beispiel mit Selbstbedienungsgeräten in Banken, rät die Arbeiterkammer Wien. Auch die Behebung an Automaten kann bei Sparkarten als Äquivalent zur Vorlage von physischen Sparbüchern am Schalter angesehen werden.
Bei Verjährung von Einlagen nicht vorschnell aufgeben
Zwar warnt die Arbeiterkammer Wien ausdrücklich davor, sich trotz der bekannten 30-Jahresfrist für Verjährungen auf Kulanzlösungen zu verlassen. Von anderen Experten im Bereich Banken ist jedoch zu hören: Versuchen sollte man bei Verjährungen immer, eine Lösung herbeizuführen, man hat ja nichts zu verlieren. Vor allem bei kleineren Beträgen überwiegt bei Geldinstituten mit Sicherheit das Interesse, einen Imageschaden für die Bank zu vermeiden und die Sache einvernehmlich zu regeln.
Sicheres Online-Sparen
Einen Spezialfall stellen reine Online-Sparprodukte dar. Hier gibt es keine Sparurkunden im herkömmlichen Sinn. Wie Biallo.at etwa von der Online-Bank ING-Diba erfuhr, besteht hier allein schon deshalb kein Risiko einer Verjährung, da spätestens alle zwölf Monate eine Mitteilung mit dem aktuellen Kontostand verschickt wird. Die Kunden haben also etwas Schriftliches in der Hand und brauchen nicht zum Kontoauszugsdrucker zu gehen oder ihr Sparbuch am Schalter für eine Zinsgutschrift vorzulegen.
Fazit: Bankkunden sollten, um auf Nummer sicher zu gehen, alle paar Jahre eine Gutschrift der Zinsen verlangen. Tauchen sehr alte Sparurkunden auf, ist der Weg zum jeweiligen Geldinstitut auch dann noch ratsam, wenn die 30-jährige Verjährung zumindest formell bereits gegriffen hat.