Banken-Homepages müssen Spesen transparent ausweisen
„Eltern sollten gemeinsam mit ihrem Kind ein Jugend- oder Schülerkonto eröffnen“, rät AK- Konsumentenschützer Christian Prantner. „Es lohnt sich, die Konditionen und Leistungen zu vergleichen. Wichtig ist auch ein Blick auf die Soll- und Habenzinsen, da es doch große Unterschiede gibt.“ Die Jugendlichen brauchen klare Informationen. Daher verlangt die AK mehr Spesentransparenz, etwa auf den Banken-Homepages. Die Jugendlichen sollen genau aufgeklärt und sorgfältig beraten werden über anfallende Kosten, etwa bei Dauerauftragsänderungen oder einer Bankomatkartensperre, über die Nutzung der Bankomatkarte und Überziehungsmöglichkeiten.
Tipps für das Eröffnen eines Jugendkontos:
- AchtenSie auf das Alterslimit beim Jugendkonto, das je nach Bank unterschiedlich sein kann.
- Für die Kontoeröffnung ist die Vorlage eines amtlich gültigen Lichtbildausweises (Schülerausweis reicht nicht) und manchmal auch der Meldezettel nötig.
- Ausweis und Meldezettel sind auch für Zeichnungsberechtigte (zum Beispiel Eltern) notwendig.
- Manche Banken empfehlen, dass zumindest ein Elternteil zeichnungsberechtigt ist. Die Eltern können dann Einblick in die Finanzen ihrer Kinder nehmen. Ohne Zeichnungsberechtigung darf die Bank wegen des Bankgeheimnisses keine Auskünfte erteilen.
- Nutzen Sie für regelmäßige Zahlungen Dauer-, Abbuchungsaufträge oder Einzugsermächtigungen.
- Vermeiden Sie Bareinzahlungen an der Kassa – das kann teuer kommen. Überweisen Sie direkt vom Konto.
- Abhebungen an der Kassa sind manchmal kostspieliger als beim Bankomat.
- Generell darf eine Bank eine Kontoüberziehung nur Jugendlichen mit regelmäßigen Einkünfte gewähren. Bei Schülern ist die Überziehung des Kontos nur möglich, wenn die Eltern zustimmen und eine Haftungserklärung abgeben.
- Achten Sie auf die Kontodeckung – die Nichtdurchführung von Daueraufträgen oder Einzugsermächtigungen belastet Sie mit hohen Spesen.