Szenario 1: Hält sich der Kaufkraftverlust unter der jährlichen Grenze von 4,23 Prozent, erhält der Kunde die sichergestellte Mindestauszahlung von 153,71 Prozent bezogen auf den Nettobeitrag (der Nettobeitrag ist der einbezahlte Beitrag exklusive vier Prozent Versicherungssteuer). Diese Mindestauszahlung wird durch Veranlagung einer nachrangigen Anleihe der RZB (RZB: Moody's long-term dept and deposit rating A1) gewährleistet. Diese zeigt eine durchschnittliche jährliche Entwicklung von 3,64 Prozent und entspricht einer KESt-pflichtigen Veranlagung von 4,85 Prozent (jeweils bezogen auf den Nettobeitrag, somit ohne Berücksichtigung der Versicherungssteuer). Bezogen auf die Bruttoeinzahlung stellt dies eine durchschnittliche jährliche Entwicklung von 3,30 Prozent bzw. 4,40 Prozent bei einer KESt-pflichtigen Veranlagung dar. Der Bruttobeitrag entspricht dem vom Versicherungsnehmer einbezahlten Betrag.
Szenario 2: Sollte die Inflation in den nächsten Jahren ein hohes Niveau erreichen, kommt die Wertsicherungskomponente zur Anwendung. Diese bezieht sich auf den Sparbeitrag (Nettobeitrag abzüglich der Abschluss- und Verwaltungskosten) und orientiert sich am zugrundeliegenden harmonisierten Verbraucherpreisindex – exklusive Tabakwaren – des Euroraumes HVPI.
Übersteigt der durch den Inflationsindex aufgewertete Sparbeitrag die sichergestellte Mindestauszahlung von 153,71 Prozent wird der höhere Wert ausbezahlt. Das bedeutet ab einer durchschnittlichen jährlichen Inflationsrate von 4,23 Prozent greift die Wertsicherung und ein Kaufkraftverlust für das investierte Kapital wird verhindert. „Damit hat der Anleger nicht nur eine sehr hohe Mindestauszahlung, sondern ab einer Inflation von 4,23 Prozent auch seine Kaufkraft entsprechend abgesichert. Ein solcher Produktaufbau ist gerade bei einer langfristigen Veranlagung in wirtschaftlich angespannten Zeiten ganz wesentlich", so Werner Holzhauser, Vorstandsvorsitzender der UNIQA FinanceLife.
Frühzeitige Kündigung
Selbst wenn die fixe Laufzeit von zwölf Jahren aufgrund äußerer Umstände nicht abgewartet werden kann, bestehen für den Anleger Verfügungsmöglichkeiten. Sollte er die Versicherung vorzeitig kündigen müssen, ergibt sich der Rückkaufswert durch den jeweiligen Kurs der nachrangigen Anleihe. Im Fall des Ablebens werden 105 Prozent des Depotwerts mindestens jedoch der Nettobeitrag ausbezahlt. Es wird kein Rückkaufsabschlag verrechnet (die steuerlichen Bestimmungen bezüglich Nachversteuerung sind zu berücksichtigen).