Insbesondere bemängeln die AK und der VKI, dass die meisten Banken den Konsumenten keine Wahlmöglichkeit lassen. In der Praxis werden den Kunden die neuen Bankomatkarten einfach zugeschickt. Wer sich nicht bei seiner Hausbank erkundigt und den Service wieder abbestellt, stimmt nolens volens der Funktionserweiterung zu. Die BAWAG P.S.K. ist derzeit eine Ausnahme: Das Kreditinstitut fragt seine Kunden, ob „PayPass“ tatsächlich erwünscht ist.
Andere Geldinstitute wie Raiffeisen oder Erste Bank gehen so vor: Wird innerhalb einiger Wochen reklamiert, können Kunden die NFC-Funktion wieder abbestellen. Ansonsten ist es zu spät. In einem solchen Fall hilft nur noch ein Bankwechsel. Eine weitere Abwehrmöglichkeit für Konsumenten besteht darin, künftig auf bargeldlose Bankomatzahlungen zu verzichten. Bei
Tagesgeld- und Festgeldkonten gibt es übrigens keinerlei Probleme mit kontaktlosen Zahlungen - und noch dazu deutlich höhere Zinsen als auf Girokonten.
Fazit: Überprüfen Sie, ob Ihre Bankomatkarte bereits auf NFC umgestellt worden ist. Falls Sie damit nicht einverstanden sind, weil Sie das Risiko als zu hoch einstufen, wenden Sie sich umgehend an Ihren Bankberater.