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Haushaltsversicherung
 
27.11.2013

Haushaltsversicherung Was bei Zimmerbränden Schutz bietet

Von Susanne Kritzer
Auf eine Haushaltsversicherung sollte angesichts des umfassenden Schutzes niemand in Österreich verzichten. Auch bei glühenden Adventkränzen oder brennenden Christbäumen ist sie hilfreich.
Haushaltsversicherung Was bei Zimmerbränden Schutz bietet Finanzportal biallo.at
In der Weihnachtszeit herrscht Hochsaison für Zimmerbrände
Dürre Tannenzweige – ob am Adventkranz oder am Weihnachtsbaum – sind in der stillsten Zeit des Jahres leider besonders häufig. Glück im Unglück hat, wen eine Haushaltsversicherung beschützt.

Denn die Haushaltsversicherung deckt neben der Beschädigung durch Feuer auch sämtliche anderen Schadensfälle wie jene durch Sturm, Hagel, Erdrutsch sowie durch einen Einbruchsdiebstahl ab und übernimmt darüber hinaus je nach Einzelfall auch Anwaltshonorare und Gerichtskosten. Und: In Österreich inkludiert eine Haushaltsversicherung immer auch eine Privathaftpflichtversicherung.

Nicht nur Schäden an fremdem Eigentum, die etwa durch spielende Kinder verursacht werden, auch das aus der Waschmaschine austretende Wasser, das die eigene sowie die Nachbarswohnung beschädigt, sind typische Versicherungsfälle.
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Die Haushaltsversicherung deckt Schäden am Hausrat, die durch Feuer, Blitzschlag, Explosion, Raub, Sturm, Hagel, Leistungswasser, Einbruchdiebstahl oder Vandalismus entstehen.
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Haushaltsversicherung: Höhe der Versicherungssumme bemessen

Der Versicherte kann im Schadensfall mit einer Neuwertentschädigung rechnen. Dies gilt selbst dann, wenn die beschädigte oder entwendete Sache so alt war, dass sie bereits dauerhaft entwertet war, wenn sie objektiv noch verwendet werden konnte.

Um die richtige Höhe der Versicherungssumme zu bestimmen, ist es wichtig, vom Neuwert der Versicherungsobjekte auszugehen. Während manche Versicherungsnehmer bei der Bemessung der Versicherungssumme vorwiegend an wertvolle Einrichtungsgegenstände wie Antiquitäten denken, ist beim Neuwert die wichtigste Überlegung: Was kostet es, würde man den kompletten Wohnungsinhalt, wozu auch Hausrat und Kleidung zählt, neu anschaffen.

Achtung: Höchstgrenze von Wertgegenständen


Einen Fokus sollte man auch auf die Höchstgrenze von Wertgegenständen legen. Hat ein Versicherungsnehmer etwa seinen Schmuck bis 10.000 Euro versichert, nützt es ihm wenig, dass seine gesamte Wohnung auf 200.000 Euro versichert ist, wenn ihm bei einem Einbruchdiebstahl Schmuck im Wert von 20.000 Euro entwendet wird. In diesem Fall erhält er lediglich 10.000 Euro.

Weiters wichtig ist, einen Unterversicherungsverzicht in die Haushaltsversicherung aufzunehmen. Die Unterversicherung kommt bei einer Teilschädigung zum Tragen. Ist eine Wohnung auf 200.000 Euro versichert, tatsächlich jedoch das Doppelte, also 400.000 Euro wert, so wird für einen eingetretenen Teilschaden lediglich die Hälfte von der Versicherung erstattet. Ein Schaden in der Höhe von 100.000 Euro ist in diesem Fall nur mit 50.000 Euro gedeckt.

Vergleichen zahlt sich aus

Wie die EFM Versicherungsmakler in einer aktuellen Analyse herausgefunden haben, sind trotz gleicher Leistungen vor allem bei Singlehaushalten die Preisunterschiede bei Versicherungen sehr groß. Dabei wurden allerdings nicht nur die Konditionen von Haushaltsversicherung miteinander verglichen, sondern darüber hinaus auch Kfz-, Einzelunfall-, Rechtsschutz- und Risikolebensversicherung sowie eine Berufsunfähigkeitsrente. Das Ergebnis dieser Untersuchung zeigt, dass manche Institute um bis zu 200 Prozent teurer sind als die Konkurrenz. Das kann ein jährliches Sparpotenzial von bis zu 2.800 Euro pro Person bedeuten.
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