Trockene Christbäume sind gefährlich und führen jedes Jahr zu Haus- und Wohnungsbränden. Vorsicht - Sollte es zu einem Schadensfall kommen, zahlt die Versicherung nicht automatisch.
Christbäume werden oft schon im Herbst gefällt und büßen bis Heiligabend einen Großteil ihrer Feuchtigkeit ein. Trockene Heizungsluft in den Wohnräumen dörrt den Baum zusätzlich aus. Fängt der Christbaum Feuer, brennt er innerhalb von Sekunden. Im Normalfall übernimmt die Haushaltsversicherung den Schaden und die anfallenden Aufräum- und Löschkosten.
„Die Haushaltsversicherung zahlt aber nicht, wenn grob fahrlässig oder gar vorsätzlich gehandelt wurde“, so Susanne Kalensky, Konsumentenschützerin der Arbeiterkammer Kärnten. Die Entscheidung, ob leicht oder grob fahrlässig gehandelt wurde, wird im Einzelfall überprüft. Grob fahrlässig wäre es zum Beispiel, wenn man die Kerzen am Christbaum brennen lässt und sich entfernt.
Gefahr Unterversicherung
Greift der Brand auf die Nachbarwohnung oder das Nachbarhaus über, ersetzt die private Haftpflichtversicherung den Schaden. Diese ist meist in der Haushaltsversicherung inkludiert. „Konsumenten sollten darauf achten, dass sie nicht unterversichert sind, denn sonst zahlt die Haushaltsversicherung nur den Anteil, der versichert ist“, warnt Kalensky. Die Konsumenten-schützer der Arbeiterkammer haben einige Tipps parat, um einem Christbaumbrand vorzubeugen:
- Beim Kauf des Christbaums darauf achten, dass er noch keine Nadeln verliert, denn dann ist er nicht frisch geschnitten.
- Passenden Standplatz für den Baum wählen. Feuerfeste Unterlage verwenden und den Baum gut befestigen.
- Wer Kerzen statt Lampen verwendet sollte darauf achten, dass diese nicht mit der Dekoration in Berührung kommen. Das gilt auch für Sternspritzer.
- Kinder und Haustiere nie unbeaufsichtigt mit brennenden Kerzen lassen.
- Kerzen nie ganz herunter brennen lassen.
- Einen Kübel Wasser für den Notfall bereit stellen.