Das Ergebnis des Tests ist ernüchternd: Wer sein Recht einklagen muss und dabei auf seine Rechtschutzversicherung baut, erlebt nicht selten ein böse Überraschung. „Im Zuge der Finanzkrise haben beispielsweise tausende Kleinanleger viel Geld verloren, nicht selten durch Beratungsfehler der Finanzdienstleister. Doch eine Klage auf Schadensersatz wegen Falschberatung ist teuer und wird längst nicht von jeder Rechtsschutzversicherung übernommen: Von 17 gestesteten Versicherungen schließen sieben Rechtsschutzversicherungen Streitigkeiten aus Finanzveranlagungen aus“, warnt Michaela Kollmann, Konsumentenschützerin der Arbeiterkammer.
Gerade dann, wenn man Rechtsschutz braucht, gibt es oft keinen Schutz
Streitigkeiten aus der Errichtung, Veränderung Planung oder Finanzierung von Bauvorhaben sind bei allen generell ausgeschlossen. „Für die Versicherten heißt das oft: Gerade dann, wenn sie eine Versicherung bräuchten, haben sie keinen Rechtsschutz. Oft glauben sie aber, sie seien ja gut und – wie in der Werbung versprochen – umfassend versichert“, so Kollmann. Die Informationen bei Vertragsabschluss sind oft zu kompliziert und für die Kunden schwer durchschaubar. Deshalb fordert die Arbeiterkammer verbindliche Standards bei der Kundeninformation. „Ähnlich wie es in Deutschland schon längst üblich ist, muss es dem Kunden möglich gemacht werden, auf ein bis zwei Seiten alle wichtigen Versicherungsbedingungen klipp und klar zu finden“, fordert Michaela Kollmann.
Versicherungsverträge vom Rechtsschutz ausgeschlossen
„Die Kunden bauen auf ihren Rechtsschutz und wenn es ernst wird, erklärt die Versicherung, dass es keine Deckung gibt“, so Kollmann weiter: „So will etwa ein Konsument seinen Lebensversicherer klagen, weil die Auszahlungssumme bei seinem ausgelaufenen Vertrag viel niedriger als prognostiziert ist. Sein Rechtsschutzversicherer erklärt ihm, dass Versicherungsverträge generell vom Rechtsschutz ausgenommen sind – das wusste der Konsument. nicht und es war ihm bei Vertragsabschluss auch nicht dezidiert gesagt worden.
Achtung: Ältere Verträge decken Streitigkeiten um Finanzveranlagungen oder Versicherungen oft noch ab. Deshalb Vorsicht, wenn die Versicherungen mit Anpassungsverträgen locken: Oft steckt hinter einem verlockenden Angebot die Einschränkung oder Streichung einer wichtigen Versicherungsleistung, warnt die AK-Konsumentenschützerin.
Auch bei Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen wollen immer weniger Versicherungen die Rechtskosten übernehmen. „Das ist alarmierend: Wenn große Versicherungen wie Donau, GraWe, OÖV und die Wiener Städtische solche Streitigkeiten nicht mehr abdecken, dann wird es schwierig, dass die Konsumenten zu ihrem Recht kommen“, so der AK Konsumentenschützer. „Die Versicherungen sparen eine wichtige Gruppe von Verträgen des täglichen Lebens aus und schützen sich gegenseitig vor all zu vielen Klagen durch die Konsumenten.“
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