Freitag, 19.04.2024 01:30 Uhr
RSS | Inhalt |
Klientenvertreter oder Versicherungsvertreter
 
18.02.2010

Klientenvertreter oder Versicherungsvertreter Wie verlässlich sind Banken als Versicherungsverkäufer?

Von Manfred Taudes
Der überwiegende Teil der Versicherungsberatung am Bankschalter wird in Österreich nicht als Versicherungsmakler erbracht, sondern als Versicherungsvermittlung ohne Form. Das hat bedeutsame Folgen für die Kunden.
Versicherung-Banken-Kreditinstitute-Versicherungsmakler-Versicherungsvermittlung ohne Form-Versicherungskunden-Dipl. Versicherungstreuhänder
Manfred Taudes, Dipl. Versicherungstreuhänder
"Ohne Banken würde der moderne Wirtschaftskreislauf zusammenbrechen!" Mit dieser Meinung werden sich wohl viele Bankkunden quer durch alle Gesellschaftsschichten identifizieren können. Schon eher aufhorchen lässt da aber die Aussage des Schweizer Bankenombudsmannes Hanspeter Hägi: "In vielen Fällen wurden unkundige Kunden von ihren Beratern dazu gedrängt, Produkte zu kaufen, die sich als krisenuntauglich und verlustträchtig erwiesen." Die Rede ist in beiden Fällen von den Folgen der globalen Finanzkrise, welche bekannterweise ihre Ursachen in der maßlosen Gier des gesamten Finanzsektors hatte.


Darf ein Bankkunde bei Versicherungen objektive Beratung erwarten?

Wie wirken sich diese Unsicherheiten auf einem anderen wichtigen Standbein des Bankensektors – der Versicherungsberatung – aus? Darf der Bankkunde wenigstens in diesem Segment eine objektive Beratung unter Wahrung seiner Interessen erwarten? Mitnichten – es kommt darauf an welchen Vermittlungsstatus das Bankinstitut hat! "Wie bitte, was heißt Vermittlungsstatus? Ich will ordentlich beraten werden, mit einem Produkt das meinen Erwartungen entspricht und zwar mit einem optimalen Preis/Leistungsverhältnis!" Tritt die Bank als Versicherungsmakler (Paragraf 94 Z77 GewO) auf, unterliegt sie der besonders strengen Verantwortung gemäß Maklergesetz 1996 womit sich der Kunde auf einen ganz besonderen Schutz (treuhänderähnliche Sachwalterverantwortung) berufen darf.

Lesen Sie auch

Biallo.at - Newsletter
Jetzt anmelden!

Staatlich geförderte Altersvorsorge
Patient Zukunftsvorsorge

Test der Arbeiterkammer
Banken geizen mit Informationen

Versicherungsberatung am Bankschalter meist nur Vermittlung

Die Wahrung der Interessen (Rechte) des Versicherungskunden samt einer ganzen Reihe von weiteren Verpflichtungen, wie der genauen Erfassung der Bedürfnisse (Risikoanalyse) münden zusammengefasst in permanenten Beratungs- Prüfungs- und Dokumentationsaufgaben, verbunden obendrein noch mit der Vermittlung des bestmöglichen Versicherungsschutzes. Soviel zur Bestvariante in der Versicherungsvermittlung. Diese qualitativ hochstehende Beratungsdienstleistung klingt nicht nur aufwendig, sie ist es auch und daher ausschließlich Experten (Sachverständige gemäß Paragraf 1299 ABGB) vorbehalten. Damit trennt sich nicht nur sprichwörtlich die Spreu vom Weizen. Denn der überwiegende Teil der Versicherungsberatung am Bankschalter wird in Österreich nicht als Versicherungsmakler erbracht, sondern als Versicherungsvermittlung ohne Form. Damit haben Banken ein Schlupfloch entdeckt (oder geschaffen?), welches meines Erachtens eindeutig den EU-Richtlinien widerspricht.

Banken deklarieren sich praktisch nie

Was heißt das konkret? Banken deklarieren sich praktisch nie , ob sie als Klientenvertreter oder als Versicherungsvertreter tätig werden. Als Klientenvertreter (Versicherungsmakler) haben sie obigen Rucksack an Verantwortung zu erfüllen, als Versicherungsvertreter (Agent) haben sie eine einzige Hauptpflicht: Den Verkauf von Versicherungspolicen! Das heißt, Kundenbedürfnisse und -erwartungen sind nur eine sogenannte Nebenpflicht und eine Wahrung der Kundeninteressen darf nicht einmal ansatzweise erfolgen, weil dies ausschließlich dem Versicherungsmakler als Klientenvertreter vorbehalten ist.

So wird Machtposition genützt

Die Machtposition der Banken wird bei Finanzierungen natürlich auch dazu verwendet, um möglichst viele "eigene" Versicherungsprodukte an den "Mann oder die Frau" zu bringen. De facto aber ohne Rücksicht auf bestehende Verträge und ebenso ohne entsprechende Marktvergleiche. Diese sonderbaren (verbotenen?) Koppelungsgeschäfte dienen in den wenigsten Fällen dazu echte Vorsorgelücken zu schließen. Vielmehr um einerseits den Bankkunden mit vielfach unnötigen Versicherungspolicen zuzupflastern und andererseits oftmals mit Verpfändungen diese ihm erst gar nicht auszuhändigen. Wie verlässlich sind jetzt Banken als Versicherungsverkäufer? Wenn man den Aussagen von Erste-Bank Generaldirektor Andreas Treichl glauben schenken darf, dann müssen Schalterbeamte künftig noch kräftiger Policen verkaufen: "Wir haben kein Kostenproblem, wir haben ein Keilerproblem." (wörtliches Zitat). Die Erwartungen des unkundigen Bankkunden sind an dieser Stelle nicht gefragt.

Manfred Taudes


... geboren am 20. Mai 1961 in Wien, ist Dipl. Versicherungstreuhänder; Publizist von Fachkommentaren; Vortragender im Gewerbe- und Maklerrecht; Organisator von Expertenseminaren u.a. beim europäischen Forum Alpbach.

Beruflicher Werdegang:

1976: Eintritt bei der Ersten Allgemeinen Versicherungs-AG Wien und Beginn der Ausbildung zum Versicherungskaufmann

1978: BÖF- Lehrabschlußprüfung (mit Auszeichnung)

1979: Ausbildung zum Außendienstmitarbeiter

1983: Wechsel in die Selbstständigkeit als Versicherungsmakler

2006: Lehrlingsausbildungsprüfung WKNÖ-Ausschussmitglied in der FG Versicherungsmakler

2007: Diplomprüfung zum Versicherungstreuhänder, Mitglied der Prüfungskommision der NÖ Versicherungsmakler

2008: Vorstandsmitglied im Verband Österreichischer Versicherungs-Treuhänder und Mediatoren in Versicherungs-Angelegenheiten (ÖVT) und ÖVT - Pressesprecher

Leserkommentare
03.08.2014 11:08 Uhr - von Dr. Amin Talab
Transparenz im Kommen
Sehr geehrter Herr Taudes, danke für diesen wertvollen Hinweis. Leider werden diese Hintergründe oft als "Spitzfindigkeiten" abgetan, bis es zu spät ist. Doch es gibt Hoffnung: Der Kunde wird m.M. nach mündiger und fängt an, nachzufragen. "Was kostet mich das?" - "Warum kostet mich das (anscheinend) nichts?" und "Was haben Sie davon". Wie in jeder klassischen Beratungs- und Verhandlungssituation läuft es darauf hinaus, Vertrauen zu finden. Genau dafür benötigt es Informationen wie diesen Artikel! Dr. Amin Talab
Kommentar schreiben
Name:
E-Mail:

Code hier eingeben: (neu laden)
Überschrift:
Kommentar:
ID:587
* Anzeige: Mit Sternchen (*) gekennzeichnete Links sind Werbelinks. Wenn Sie auf so einen Link klicken, etwas kaufen oder abschließen, erhalten wir eine Provision. Für Sie ergeben sich keine Mehrkosten und Sie unterstützen unsere Arbeit.
Anzeige
|link.alt|
Tagesgeld
Nr. Anbieter Zins  
1 zur Bank
3,350 %
zur Bank
2 zur Bank
3,300 %
zur Bank
3 Renault Bank direkt
2,800 %
zur Bank
4 zur Bank
0,550 %
zur Bank
Laufzeit:3 Monate; Betrag 20.000 Euro
Gesamten Vergleich anzeigen:Tagesgeld
Sparindex
Tagesgeld
Tagesgeld-Index Österreich
Durchschnittszins, 10.000 Euro
Anzeige
Festgeld
Nr. Anbieter Zins  
1 zur Bank
3,400 %
zur Bank
2 Renault Bank direkt
3,300 %
zur Bank
3 zur Bank
3,200 %
zur Bank
4 zur Bank
3,150 %
zur Bank
Laufzeit:12 Monate; Betrag 20.000 Euro
Gesamten Vergleich anzeigen:Festgeld
Sparindex
Festgeld
Tagesgeld-Index Österreich
Durchschnittszins, 10.000 Euro
Anzeige
.
© 2024 Biallo & Team GmbH - - Impressum - Datenschutz