Darf ein Bankkunde bei Versicherungen objektive Beratung erwarten?
Wie wirken sich diese Unsicherheiten auf einem anderen wichtigen Standbein des Bankensektors – der Versicherungsberatung – aus? Darf der Bankkunde wenigstens in diesem Segment eine objektive Beratung unter Wahrung seiner Interessen erwarten? Mitnichten – es kommt darauf an welchen Vermittlungsstatus das Bankinstitut hat! "Wie bitte, was heißt Vermittlungsstatus? Ich will ordentlich beraten werden, mit einem Produkt das meinen Erwartungen entspricht und zwar mit einem optimalen Preis/Leistungsverhältnis!" Tritt die Bank als Versicherungsmakler (Paragraf 94 Z77 GewO) auf, unterliegt sie der besonders strengen Verantwortung gemäß Maklergesetz 1996 womit sich der Kunde auf einen ganz besonderen Schutz (treuhänderähnliche Sachwalterverantwortung) berufen darf.
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Banken geizen mit Informationen
Versicherungsberatung am Bankschalter meist nur Vermittlung
Die Wahrung der Interessen (Rechte) des Versicherungskunden samt einer ganzen Reihe von weiteren Verpflichtungen, wie der genauen Erfassung der Bedürfnisse (Risikoanalyse) münden zusammengefasst in permanenten Beratungs- Prüfungs- und Dokumentationsaufgaben, verbunden obendrein noch mit der Vermittlung des bestmöglichen Versicherungsschutzes. Soviel zur Bestvariante in der Versicherungsvermittlung. Diese qualitativ hochstehende Beratungsdienstleistung klingt nicht nur aufwendig, sie ist es auch und daher ausschließlich Experten (Sachverständige gemäß Paragraf 1299 ABGB) vorbehalten. Damit trennt sich nicht nur sprichwörtlich die Spreu vom Weizen. Denn der überwiegende Teil der Versicherungsberatung am Bankschalter wird in Österreich nicht als Versicherungsmakler erbracht, sondern als Versicherungsvermittlung ohne Form. Damit haben Banken ein Schlupfloch entdeckt (oder geschaffen?), welches meines Erachtens eindeutig den EU-Richtlinien widerspricht.
Banken deklarieren sich praktisch nie
Was heißt das konkret? Banken deklarieren sich praktisch nie , ob sie als Klientenvertreter oder als Versicherungsvertreter tätig werden. Als Klientenvertreter (Versicherungsmakler) haben sie obigen Rucksack an Verantwortung zu erfüllen, als Versicherungsvertreter (Agent) haben sie eine einzige Hauptpflicht: Den Verkauf von Versicherungspolicen! Das heißt, Kundenbedürfnisse und -erwartungen sind nur eine sogenannte Nebenpflicht und eine Wahrung der Kundeninteressen darf nicht einmal ansatzweise erfolgen, weil dies ausschließlich dem Versicherungsmakler als Klientenvertreter vorbehalten ist.
So wird Machtposition genützt
Die Machtposition der Banken wird bei Finanzierungen natürlich auch dazu verwendet, um möglichst viele "eigene" Versicherungsprodukte an den "Mann oder die Frau" zu bringen. De facto aber ohne Rücksicht auf bestehende Verträge und ebenso ohne entsprechende Marktvergleiche. Diese sonderbaren (verbotenen?) Koppelungsgeschäfte dienen in den wenigsten Fällen dazu echte Vorsorgelücken zu schließen. Vielmehr um einerseits den Bankkunden mit vielfach unnötigen Versicherungspolicen zuzupflastern und andererseits oftmals mit Verpfändungen diese ihm erst gar nicht auszuhändigen. Wie verlässlich sind jetzt Banken als Versicherungsverkäufer? Wenn man den Aussagen von Erste-Bank Generaldirektor Andreas Treichl glauben schenken darf, dann müssen Schalterbeamte künftig noch kräftiger Policen verkaufen: "Wir haben kein Kostenproblem, wir haben ein Keilerproblem." (wörtliches Zitat). Die Erwartungen des unkundigen Bankkunden sind an dieser Stelle nicht gefragt.
... geboren am 20. Mai 1961 in Wien, ist Dipl. Versicherungstreuhänder; Publizist von Fachkommentaren; Vortragender im Gewerbe- und Maklerrecht; Organisator von Expertenseminaren u.a. beim europäischen Forum Alpbach.
1976: Eintritt bei der Ersten Allgemeinen Versicherungs-AG Wien und Beginn der Ausbildung zum Versicherungskaufmann
1978: BÖF- Lehrabschlußprüfung (mit Auszeichnung)
1979: Ausbildung zum Außendienstmitarbeiter
1983: Wechsel in die Selbstständigkeit als Versicherungsmakler
2006: Lehrlingsausbildungsprüfung WKNÖ-Ausschussmitglied in der FG Versicherungsmakler
2007: Diplomprüfung zum Versicherungstreuhänder, Mitglied der Prüfungskommision der NÖ Versicherungsmakler
2008: Vorstandsmitglied im Verband Österreichischer Versicherungs-Treuhänder und Mediatoren in Versicherungs-Angelegenheiten (ÖVT) und ÖVT - Pressesprecher