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Zweite Sammelklage gegen AWD
 
03.10.2009

Zweite Sammelklage gegen AWD Handelsgericht Wien prüft Vorwürfe

Von Erwin J. Frasl
Die Sammelklagen-Aktion des Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums und im Zusammenwirken mit dem Prozessfinanzierer Foris läuft auf vollen Touren. Die erste Sammelklage wird am 22.Oktober dieses Jahres erstmals bei Gericht verhandelt.
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Dr. Peter Kolba, Rechtsexperte des VKI, will AWD zu Musterprozess überreden
Heute wurde vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) aber schon die nächste Sammelklage gegen den AWD eingebracht. Der Vorwurf auch hier: Der AWD hat durch systematische Fehlberatungen beim Verkauf von Aktien der Immofinanz konservativen Anlegern die Aktien als "so sicher wie ein Sparbuch" verkauft und satte Provisionen verdient. Die Anleger haben allerdings kräftige Verluste erlitten.
Insgesamt langten beim VKI rund 7.000 Beschwerden über die Vermittlung von Aktien der Immofianz und der Immoeast durch Berater des AWD ein. Rund 2.500 Anleger haben das Angebot des VKI zur Teilnahme an einer Sammelklagen-Aktion gegen den AWD angenommen. Da der AWD zu einer außergerichtlichen Beilegung der Angelegenheit nicht bereit war, werden diese Ansprüche nunmehr Schritt für Schritt gerichtlich geltend gemacht.
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Ende Juni hatte der VKI die erste Sammelklage für 125 Geschädigte mit einem Streitwert von rund zwei Millionen Euro beim Handelsgericht Wien eingebracht. Der AWD hat bislang den Vorwurf der systematischen Fehlberatung nur pauschal bestritten und vor allem darauf gesetzt, dass eine Sammelklage nicht zulässig sei, so der VKI. Das Gericht hat nun für 22. Oktober am Handelsgericht Wien die erste Verhandlung angesetzt.
Um Verjährungen zu verhindern, hat Rechtsanwalt Dr. Alexander Klauser für den VKI heute eine weitere Sammelklage für 142 Geschädigte mit einem Streitwert von rund zwei Millionen Euro beim Handelsgericht Wien überreicht. Auch hier wird dem AWD systematische Fehlberatung vorgeworfen und Schadenersatz verlangt. "Der AWD wirbt damit, aus Fehlern zu lernen. Das wäre nur zu begrüßen. Doch dazu gehört auch, dass man für Fehler der
Vergangenheit einsteht und zu einer raschen Lösung findet", fordert Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI. "Wir haben dem AWD angeboten, unsere Vorwürfe in einem Musterprozess, der Sammelklage 1, gerichtlich zu klären und für den Rest der Fälle einen Verjährungsverzicht abzugeben. Das hat der AWD jedoch bislang abgelehnt. Ich habe den Eindruck, der AWD will sich in die Verjährung der Ansprüche flüchten."  Daher wird der VKI mit Unterstützung von Foris weitere Sammelklagen einbringen, um das zu  verhindern und eine gerichtliche Klärung herbeizuführen, so Kolba.
Leserkommentare
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02.10.2009 13:42 Uhr - von Daniel Harker
Sind das Ablenkungsmanöver, oder was?
Was ist mit den Versicherungen, die das Geld ihrer Kunden veruntreut haben, indem sie sich die Provisionen, die sie an die Finantonanierer gezahlt haben, unvereinbart und heimlich einfach vom Kunden zurückgeholt und dafür auch noch Zinsen verrechnet haben? Hier müsste man nicht einmal mehr was prüfen. Da ist der Fall klar. Aber keiner macht eine Strafanzeige. Warum nicht? Was ist da los? Warum sollen die - auch vom VKI - geschützt werden?
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