Ende Juni hatte der VKI die erste Sammelklage für 125 Geschädigte mit einem Streitwert von rund zwei Millionen Euro beim Handelsgericht Wien eingebracht. Der AWD hat bislang den Vorwurf der systematischen Fehlberatung nur pauschal bestritten und vor allem darauf gesetzt, dass eine Sammelklage nicht zulässig sei, so der VKI. Das Gericht hat nun für 22. Oktober am Handelsgericht Wien die erste Verhandlung angesetzt.
Um Verjährungen zu verhindern, hat Rechtsanwalt Dr. Alexander Klauser für den VKI heute eine weitere Sammelklage für 142 Geschädigte mit einem Streitwert von rund zwei Millionen Euro beim Handelsgericht Wien überreicht. Auch hier wird dem AWD systematische Fehlberatung vorgeworfen und Schadenersatz verlangt. "Der AWD wirbt damit, aus Fehlern zu lernen. Das wäre nur zu begrüßen. Doch dazu gehört auch, dass man für Fehler der
Vergangenheit einsteht und zu einer raschen Lösung findet", fordert Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI. "Wir haben dem AWD angeboten, unsere Vorwürfe in einem Musterprozess, der Sammelklage 1, gerichtlich zu klären und für den Rest der Fälle einen Verjährungsverzicht abzugeben. Das hat der AWD jedoch bislang abgelehnt. Ich habe den Eindruck, der AWD will sich in die Verjährung der Ansprüche flüchten." Daher wird der VKI mit Unterstützung von
Foris weitere Sammelklagen einbringen, um das zu verhindern und eine gerichtliche Klärung herbeizuführen, so Kolba.