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Unfallversicherungen für Schüler
 
19.09.2009

 

Die Tipps der AK-Konsumentenschützer

• Prüfen Sie, ob Ihr Kind nicht bereits durch bestehende Verträge mitversichert ist. Wer schon eine Unfallversicherung hat, braucht keine zusätzliche Zahlscheinpolizze. Private Unfallversicherungen gelten weltweit und sind zeitlich unbeschränkt.
• Kindergartenkinder werden von der gesetzlichen Unfallversicherung nicht erfasst. Sie sollten privat abgesichert werden.
• Bei Zahlscheinpolizzen gilt: Der Zahlschein ist die Polizze. Heben Sie ihn gut auf!
• Schauen Sie, was Ihr Kind und Sie bei einer privaten Unfallversicherung brauchen.
• Alternativen zu einer Zahlscheinpolizze sind eine Einzel-Unfallversicherung für Kinder, bei der Versicherungssummen und Leistungen frei gewählt werden können. Auch Familientarife sind überlegenswert, bei denen die gesamte Familie (Eltern und Kinder) versichert werden kann. Der Vorteil: Familienpakete sind günstiger als Einzeltarife.
• Beachten Sie, was im Fall des Falles gezahlt wird. Werfen Sie einen genauen Blick auf die möglichen Leistungen einer privaten Unfallversicherung: Versicherungssumme für Dauerinvalidität, Höhe einer laufenden Unfallrente, inkludierte Bergungkosten, Bezahlung von Unfallkosten, Leistung bei Unfalltod.
• Generell für den Abschluss von Unfallversicherungen gilt: Achten Sie auf die Laufzeit bei einer privaten Unfallversicherung. Es gibt Einjahres- oder Dreijahresverträge, aber auch längere Laufzeiten, etwa zehn Jahre. Bei Laufzeiten von mehr als drei Jahren kann die Prämie durch einen Dauerrabatt günstiger sein. Achtung: Bei vorzeitiger Auflösung kann es zu einer Rückforderung des Dauerrabattes kommen.
• Beantworten Sie die Gesundheitsfragen bei Vertragsabschluss genau. Im Leistungsfall kann es zu Problemen kommen, wenn Sie Vorerkrankungen oder Unfälle verschwiegen haben.
• Zahlen Sie die Prämie monatlich, kann das teurer sein als eine Jahresprämie. Manchmal verrechnen Versicherungen einen Aufschlag (Unterjährigkeitszuschlag) von bis zu sechs Prozent, wenn der Kunde die fällige Jahresprämie monatlich abstottert.
• Klären Sie, ob die Prämie an einen Index oder fixen Prozentsatz geknüpft ist oder nicht.
• Melden Sie Unfälle sofort der Versicherung, auch wenn noch unklar ist, ob Dauerschäden bleiben oder nicht.

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