Die Zinsen der WohnbauAnleihe werden vierteljährlich zu fixen Terminen ausbezahlt. Die Rückzahlung des Kapitals erfolgt zu 100 Prozent des Nominalwertes am Ende der Laufzeit, sofern vom Anleiheinhaber keine Wandlung vorgenommen wurde. Die 3,75 Prozent Wandelschuldverschreibung 2011–2021/3 kann bei Bedarf zum jeweils gültigen Marktpreis verkauft werden, sollte das Geld vorzeitig benötigt werden.
Vorsicht: Denken Sie daran, dass die WohnbauAnleihe während der Laufzeit Kursschwankungen unterliegt. Wird die Kapitalanlage nicht bis zum Laufzeitende gehalten, besteht die Möglichkeit, dass der Anleger weniger als den Nennwert zurückerhält.
ISIN | AT000B074349 |
Verkauf | ab 2. Mai 2011 als Daueremission |
Stückelung | 50.000 Euro (Mindestveranlagung 50.000 Euro) |
Laufzeit | Zehn Jahre (2.5.2011 bis 1.5.2021) |
Kupon | 3,75 Prozent p.a. KESt-frei |
Zinszahlung | vierteljährlich, jeweils am 2. August, 2. November, 2. Februar und am 2. Mai eines Jahres, erstmals am 2. August 2011 |
Tilgung | am 2. Mai 2021 zu 100 Prozent, sofern vom Anleiheinhaber keine Wandlung vorgenommen wurde |
Spesen und Gebühren | Depotgebühren: 0,22 Prozent p.a. plus 20 Prozent USt, Verkaufsspesen 0,7 Prozent |
Wandlungsrecht | Nominale 400 Euro Wandelschuldverschreibungen können in fünf Stück nennwertlose Partizipationsscheine der Emittentin gewandelt werden. Dies entspricht einem nominellen Wandlungspreis von 80 Euro pro Partizipationsschein. Das kleinste wandelbare Nominale beträgt 50.000 Euro und ein Vielfaches davon. |
Wandlungstermine | jährlich, jeweils zum 2. Mai, erstmals zum 2. Mai 2012 |
Steuerliche Behandlung |
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Kündigung: | eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen
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*Diese WohnbauAnleihe ist gemäß § 3 Abs. 1 Ziff. 9 KMG von der Prospektpflicht ausgenommen.