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Wohnbau-Anleihe
 
02.05.2011

Das gilt für Kapital und Zinsen

Die Zinsen der WohnbauAnleihe werden vierteljährlich zu fixen Terminen ausbezahlt. Die Rückzahlung des Kapitals erfolgt zu 100 Prozent des Nominalwertes am Ende der Laufzeit, sofern vom Anleiheinhaber keine Wandlung vorgenommen wurde.  Die 3,75 Prozent Wandelschuldverschreibung 2011–2021/3 kann bei Bedarf zum jeweils gültigen Marktpreis verkauft werden, sollte das Geld vorzeitig benötigt werden.

Vorsicht: Denken Sie daran, dass die WohnbauAnleihe während der Laufzeit Kursschwankungen unterliegt. Wird die Kapitalanlage nicht bis zum Laufzeitende gehalten, besteht die Möglichkeit, dass der Anleger weniger als den Nennwert zurückerhält. 

Details der 3,75 % Wandelschuldverschreibung 2011–2021/3 der Bank Austria Wohnbaubank AG*
ISIN AT000B074349
Verkauf ab 2. Mai 2011 als Daueremission
Stückelung 50.000 Euro (Mindestveranlagung 50.000 Euro)
Laufzeit Zehn Jahre (2.5.2011 bis 1.5.2021)
Kupon 3,75 Prozent p.a. KESt-frei
Zinszahlung vierteljährlich, jeweils am 2. August, 2. November, 2. Februar und am 2. Mai eines Jahres, erstmals am 2. August 2011
Tilgung am 2. Mai 2021 zu 100 Prozent, sofern vom Anleiheinhaber keine Wandlung vorgenommen wurde
Spesen und Gebühren Depotgebühren: 0,22 Prozent p.a. plus 20 Prozent USt, Verkaufsspesen 0,7 Prozent
Wandlungsrecht Nominale 400 Euro Wandelschuldverschreibungen können in fünf Stück nennwertlose Partizipationsscheine der Emittentin gewandelt werden. Dies entspricht einem nominellen Wandlungspreis von 80 Euro pro Partizipationsschein. Das kleinste wandelbare Nominale beträgt 50.000 Euro und ein Vielfaches davon.
Wandlungstermine jährlich, jeweils zum 2. Mai, erstmals zum 2. Mai 2012
Steuerliche Behandlung
  • Zinsen KESt¬frei für österreichische Privatanleger
  • Bei Verkauf durch die Anlegerein bzw. den Anleger vor dem 1.10.2011 unterliegen Veräußerungsgewinne dem Einkommensteuer-Tarifsatz.
  • Bei Kauf der WohnbauAnleihe ab dem 1.10.2011 bei Verkauf und bei Rückzahlung/Tilgung 25 Prozent KESt auf Kursgewinne.
 
Kündigung: eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen

 


 *Diese WohnbauAnleihe ist gemäß § 3 Abs. 1 Ziff. 9 KMG von der Prospektpflicht ausgenommen.

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