Rechnungen aufbewahren: Für Weihnachtseinkäufe gilt wie bei jedem anderen Einkauf: Den Kassenzettel oder die Rechnung unbedingt aufheben! Sollte ein Produkt Mängel aufweisen, kann mit der Quittung problemlos nachgewiesen werden, wann und wo das Produkt gekauft wurde.
Kein gesetzliches Recht auf Umtausch: Ein gesetzliches Umtauschrecht gibt es nicht, wobei unter Umtausch die Rückgabe einer mängelfreien Sache verstanden wird, die beispielsweise dem Beschenkten nicht gefällt. Kauft man daher ein Geschenk, sollte man jedenfalls darauf achten, dass auf der Rechnung oder am Kassenbon ein Umtauschrecht und auch die Frist, innerhalb der es ausgeübt werden kann, vermerkt werden.
Risken von Gutscheinen: Ein Gutschein hat den Vorteil, dass sich der Eigentümer im Rahmen eines Sortiments und des Gutscheinwertes sozusagen selbst beschenken kann. Es sollte darauf geachtet werden, dass die Frist, innerhalb der der Gutschein eingelöst werden kann, möglichst lang ist (beispielsweise drei Jahre). Kürzere Fristen von lediglich ein paar Monaten können leicht vergessen werden. Ist auf Gutscheinen kein Datum vermerkt, sind diese 30 Jahre gültig. Das Risiko beim Gutschein liegt darin, dass dieser wertlos wird, sollte das Unternehmen vor Einlösung in Konkurs gehen.
Was Sie bei Online-Einkäufen beachten müssen
Online-Einkäufe werden auch zur Weihnachtszeit immer beliebter. „Immerhin 41 Prozent der 16- bis 74-Jährigen kauften im letzten Jahr im Internet“, so Angela Riegler. Achten Sie bei Online-Einkäufen unbedingt auf folgende Punkte:
Daran können Sie seriöse Online-Geschäfte erkennen