Aumann: Der Käufer einer Vorsorgewohnung muss im Rahmen einer Prognoserechnung dem Finanzamt nachweisen, dass er in einem Beobachtungszeitraum von 20 Jahren einen Gesamtüberschuss erzielt, da widrigenfalls "Liebhaberei" im steuerlichen Sinn angenommen wird. Das kann zu äußerst unangenehmen Einkommen- und Umsatzsteuernachzahlungen führen. Für Laien ist deshalb unbedingt zu empfehlen, den Rat eines sachkundigen Steuerberaters einzuholen. Gewisse Einmalaufwendungen anlässlich des Kaufs der Vorsorgewohnung können im Jahr der Anschaffung steuerlich genutzt werden und führen unter Umständen zu einer Steuerrückerstattung.
Biallo.at: Wie groß ist die Gefahr, dass die Kosten der Vermietung den Ertrag für den Eigentümer der Vorsorgewohnung auffressen?
Aumann: Die wesentlichen Gefahren bestehen in der Verteuerung des Zinsniveaus, dagegen kann sich der Käufer aber, wie gesagt, absichern. Weitere erhebliche Risken liegen in der übermäßigen Abnützung der Wohnung bis zur Devastierung oder in einem mehrmonatigen Mietausfall, weil der bestehende Mieter nicht zahlt. Hier sollte man unbedingt bei Mietvertragsabschluß eine Kaution mit dem Mieter vereinbaren, idealerweise drei bis sechs Monatsmieten, um einen Sicherheitspolster zu haben. Ein weiterer Unsicherheitsfaktor ist das Leerstandsrisiko, weil die Wohnung eine schlechte Lage oder Ausstattung hat oder die Mietpreisvorstellung des Eigentümers überhöht ist.